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Stadt Offenbach

Stadtentwicklungsplanung und Städtebau

Stadtentwicklungsplanung und Städtebau sind wichtige Instrumente der kommunalen Selbstverwaltung unserer Stadt. Durch Leitlinien, Konzepte, Pläne und konkrete Maßnahmen steuern und fördern sie vom Grundsätzlichen bis ins Detail die öffentliche wie die private Bautätigkeit in Offenbach am Main.

Überblick

Die Stadtentwicklungsplanung bestimmt die Grundzüge der Gesamtstadt, indem sie die Innenstadt, die Stadtteile, Wohnquartiere, Büroviertel, Industriegebiete und auch die großen Grünflächen und Landschaftsräume definiert sowie das grundlegende Verkehrsnetz und die Standorte für die Infrastruktureinrichtungen bestimmt.

Der Städtebau konkretisiert diese grundsätzlichen Festlegungen der Stadtentwicklungsplanung mit einer Vielzahl formeller und informeller Planungen und auch oft durch direkte Baumaßnahmen. Zudem wird das private Baugeschehen mittels Rahmenplänen, Bebauungsplänen und vertraglichen Regelungen häufig detailliert geordnet. Die Offenbacher Stadtplanung ist in eine Planungshierarchie des Bundes und des Landes Hessen eingebunden, die sich in verschiedene Planungsarten und –stufen untergliedert:

Formelle Planungen

Formelle Planungen sind gesetzlich verankert - z.B. im Baugesetzbuch (BauGB) - und hinsichtlich der Verfahren zur Planaufstellung einschließlich der Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern an der Planung genau geregelt. Zu den formellen Planungen zählen:

Landes- und Regionalplanung - Sie formulieren die Ziele der Raumordnung, an die sich die kommunale Planung anpassen muss. An diesen Planungen beteiligt sich die Stadt Offenbach am Main durch Anträge und Stellungnahmen sowie durch Ihre Stimmen in der Regionalversammlung Südhessen.

Kommunale Flächennutzungsplanung (vorbereitende Bauleitplanung) - Sie wird durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erstellt, dessen Mitglied die Stadt Offenbach am Main ist. Auch bei Änderungen des Flächennutzungsplans beteiligt sich Offenbach durch Anträge und Stellungnahmen sowie durch Ihre politische Vertretung in der Verbandkammer. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden des Ballungsraums in den Grundzügen dar und bildet so den Rahmen für die darauf aufbauende nächste Planungsstufe, die

kommunale Bebauungsplanung (verbindliche Bauleitplanung) - Bebauungspläne stellt die Stadt Offenbach am Main in Eigenregie auf und beschließt sie als Satzungen in der Stadtverordnetenversammlung. Sie erstrecken sich über Teilbereiche des Stadtgebiets von der Größe eines Baublocks bis zum Umfang eines Stadtquartiers. Innerhalb ihrer Geltungsbereiche regeln sie rechtsverbindlich vor allem die Nutzungsweise für Gebäude und Grundstücksfreiflächen, Form und Standort der Gebäude sowie die Lage der Straßen und der anderen öffentlichen Flächen.

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