Meldung von Änderungen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
Überblick
Sie müssen als Trägerin oder Träger einer Einrichtung in folgende Fällen eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde abgeben:
- Betriebsaufnahme der Einrichtung
- Personaländerungen (Ausscheiden, Einstellung, Wechsel innerhalb des Trägerangebots)
- Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen
- Schließung der Einrichtung
Die Personalmeldung gilt grundsätzlich für alle Personen, die unmittelbar mit oder am Kind beziehungsweise Jugendlichen arbeiten.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Fristen
Kontakt
Meldung von Änderungen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
Jugendamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111