Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Aufenthalts- / Meldebescheinigung
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Überblick
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus.
Seit dem 01.08.2019 können Sie Ihre Meldebescheinigung auch Online beantragen. Sie benötigen keinen Termin, die Bescheinigung wird Ihnen per Post nach Hause gesendet
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse buergerbuerooffenbachde -
Details
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht
- Personalausweis oder Pass
- bei Bevollmächtigten: beide Personalausweise oder Pässe und die Vollmacht
Gebühren
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
- Verwaltungsgebühr: 9.00 EUR
- Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Zur Vorlage bei bestimmten Behörden wie z.b. der Agentur für Arbeit oder der Kindergeldkasse ist die Ausstellung gebührenfrei.
Zahlungsart
Bei Onlineauskünften werden folgende Zahlungsarten angeboten:
- Giropay
- PayPal
- Paydirekt
- Mastercard
- VISA
Bei persönlicher Vorsprache:- EC (nur Eingabe mit PIN, es werden keine Kreditkarten akzeptiert)
- Bar
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Downloads / Links
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Kontakt
Organisationseinheiten