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Stadt Offenbach

Brunnen bohren / Wasserentnahme

Überblick

Das Entnehmen von Grundwasser, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, ist nach den Regelungen in § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 29 Hessisches Wassergesetz (HWG) anzeigepflichtig. Bitte verwenden Sie für die Anzeige eines Brunnens das untenstehende Formular.

Für maschinelle Bohrungen über 2 Meter Tiefe besteht zudem eine Anzeigepflicht beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Brunnen bohren / Wasserentnahme

Amt für Umwelt und Klima

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise