Brunnen bohren / Wasserentnahme
Überblick
Das Entnehmen von Grundwasser, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, ist nach den Regelungen in § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 29 Hessisches Wassergesetz (HWG) anzeigepflichtig. Bitte verwenden Sie für die Anzeige eines Brunnens das untenstehende Formular.
Für maschinelle Bohrungen über 2 Meter Tiefe besteht zudem eine Anzeigepflicht beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).
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Kontakt
Brunnen bohren / Wasserentnahme
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer