Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch des Kindergartens oder Schule einer individuellen Unterstützung bedüfen, können durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden.
zum Beispiel:
* Teilhabeassistent*innen in der Schule
* Integrationsmaßnahme in Kitas
* Frühfördermaßnahme
* Autismustherapie
* Familienentlastende Dienste
* Kommunikationsunterstützende Maßnahme
Anträge sind immer beim Sozialhilfe- bzw. Jugendhilfeträger zu stellen.
Überblick
Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden.
Diese unterstützen bei der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf.
Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag (einschließlich Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe am allgemeinen Schulsystem.
Die Integrationshelfer übernehmen sowohl pflegerische Hilfen (z.B. Hilfen beim Toilettengang) und lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfen beim An und Auskleiden in der Schule, bei der Orientierung) als auch Hilfestellung im Unterricht (z.B. Arbeitsplatz einrichten, Handführung). Sie bieten aber auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z. B. Beruhigung des Schülers) an. Außerdem helfen sie bei der Kommunikation.
Die Eingliederungshilfe ist eine Hilfemaßnahme und keine pädagogische unterrichtliche Fördermaßnahme. Daher sind die Integrationshelfer auch keine Zweitlehrer.
Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Schüler und sind demnach sehr individuell. Der Bedarf einer Unterstützung wird durch den Jugendhilfeträger oder den Eingliederungshilfeträger festgestellt.
Hinweis: Schulbegleitung ist unabhängig von der besuchten Schulform.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kontakt
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
Jugendamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111