Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden.
Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die besondere Unterstützung im Kindergartens oder in der Schule benötigen, können durch verschiedene Fördermaßnahmen unterstützt werden. Dazu gehört unter anderem
* Teilhabeassistent*innen in der Schule
* Integrationsmaßnahme in Kitas
* Frühfördermaßnahme
* Autismustherapie
* Familienentlastende Dienste
* Kommunikationsunterstützende Maßnahme
Anträge für diese Fördermaßnahmen sind beim zuständigen Sozialhilfe- bzw. Jugendhilfeträger zu stellen.
Überblick
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Junge Menschen können ab 15 Jahren einen Antrag selbst stellen. Bis zum Alter von 15 Jahren stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, das heißt außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen)
Rechtsgrundlage
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kontakt
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
Jugendamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
- 069 80653668
- SG Kinder- und Jugendmedizin
- Homepage Stadtgesundheitsamt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Haus der Wirtschaft 13. Stock