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Stadt Offenbach

Entwässerungsgenehmigung

Überblick

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

Entwässerungsgenehmigung

Die Genehmigung für Einleitungen in die Kanalisation oder Abwasserbehandlungsanlagen werden über den ESO erteilt.

Einleitungen

in oberirdische Gewässer oder Versickerungen vor Ort werden über die Untere Wasserbehörde genehmigt.
Einen formalisierten Antrag gibt es nicht. Entsprechende Anträge sind formlos zu stellen. Für Anträge auf Erlaubnis, Zustimmung oder Befreiung im Sinne der Niederschlagswassersatzung der Stadt Offenbach kann das untenstehende Formular verwendet werden.

Online-Services

Wie mit Regenwasser umgegangen wird, das auf Dachflächen und begrünten Tiefgaragen ab einer abflusswirksamen Fläche von 30 Quadratmetern anfällt, ist in der Niederschlagswassersatzung (NiWaS) festgelegt. Für die Bewirtschaftung ist eine Entscheidung oder Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Eine Voranfrage kann online gestellt werden.

Entwässerungsgenehmigung

Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise