Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Überblick
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
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Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Bürgerbüro
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
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Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer