Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
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Überblick
Beschreibung
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.
Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.Informationen zu Drehgenehmigungen in Offenbach sowie zu Drohnen finden Sie unter Downloads/Links.
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Details
Zuständige Stelle
Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet
- bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
- bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Unterlagen
Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:
- Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
- genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
- genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs
Gebühren
Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.
Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlagen
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Sondernutzungen
- § 8a FStrG: Straßenanlieger
- § 16 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Sondernutzung
- § 17 HStrG: Sondernutzung in Ortsdurchfahrten
- § 17a HStrG: Unerlaubte Benutzung einer Straße
- § 18 HStrG: Gebühren für Sondernutzungen
- Verordnung über Sondernutzungsgebühren
Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.
Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Hinweise
Hessen Film und Medien GmbH
Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link:
Bearbeitungszeit
Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.
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Downloads / Links
Weitere Informationen:
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Frau Bigall +49 (0) 69 80 65 23 02 Sondernutzungen-Verkehroffenbachde Organisationseinheiten