Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Fischerprüfung

Überblick

Für die Ausstellung des ersten Fischereischeins (siehe Leistung „Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen“) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an.

Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

  1. Personen mit einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder Personen, die sich in einer solchen Ausbildung befinden,
  2. Personen, die bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
  3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind oder
  4. Personen, die am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben.

Informationen darüber, wie Sie Ihren Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen, finden Sie hier:
 

Prüfungstermin zur Ablegung der staatlichen Fischerprüfung 

Gemäß § 20 der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (HFischV) vom 14.04.2023 (GVBl. 2023, 318), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Prüfungstermin zur Ablegung der staatlichen Fischerprüfung auf

 

Donnerstag, den 16.05.2024 / 16:00 Uhr

 

festgesetzt.

 

Die Prüfungsabnahme beginnt um 16:00 Uhr und findet im Saal 2 im Rathaus der Stadt Offenbach, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main, statt. 

 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Fischereibehörde der Stadt Offenbach, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main, einzureichen. Bei minderjährigen Antragsteller:innen ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung beizufügen. Auf die grundsätzliche Terminvereinbarung zur Vorsprache wird ausdrücklich hingewiesen. 

 

Für die Prüfung wird eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben. Die Prüfungsgebühr ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin an die Fischereibehörde der Stadt Offenbach zu zahlen. 

 

Mit dem Antrag auf Zulassung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem zugelassenen Vorbereitungslehrgang nach § 21 HFischV auf die Fischerprüfung zu erbringen. Zudem ist ein aktuelles behördliches Führungszeugnis der Belegart „0“ (nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) vorzulegen. Dieses wird der Fischereibehörde unmittelbar

 

Zur Prüfung dürfen gemäß § 22 Abs. 4 HFischV nicht zugelassen werden: 

1. Personen, die einem Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen, 

2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, oder bei denen insbesondere Versagungsgründe nach § 32 Abs. 1 oder 2 des Hessischen Fischereigesetzes vorliegen, 

3. Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorgelegt haben, und 

4. Personen, die die Prüfungsgebühr nicht fristgerecht oder nicht vollständig gezahlt haben.

Wichtige Information:

Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:

069/8065 –2607 / -2824 / -2432

Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrechtoffenbachde (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.

Fischerprüfung

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

Erläuterungen und Hinweise