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Stadt Offenbach

Gefährliche Hunde

Überblick

Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich. In Hessen wurde hierfür die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) erlassen.

 

Nach der HundeVO, sind in Hessen alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren, ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten, unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit, solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. 

 

Folgende Rassen fallen gemäß § 2 Abs. 1 HundeVO in jedem Fall unter die Erlaubnispflicht:

 

1.     Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, 

2.     American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, 

3.     Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, 

4.     American Bulldog, 

5.     Dogo Argentino, 

6.     Kangal (Karabash), 

7.     Kaukasischer Owtscharka 

8.     Rottweiler. 

 

Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

 

Um einen gefährlichen Hund im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach am Main halten zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

 

-        Vollendung des 18. Lebensjahres

-        Hauptwohnsitz in Offenbach am Main

-        Zuverlässigkeit nach § 5 HundeVO

 

Für die Erteilung der Erlaubnis müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 

-        Vollständig ausgefüllter Antrag

-        Behördliches Führungszeugnis

-        Sachkundenachweis für Hundehalter sowie alle gewünschten Hundeführer bei Hunden die älter als 15 Monate sind 

-        Wesenstest bei Hunden die älter als 15 Monate sind

-        Nachweis über eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung

-        Nachweis über die Zahlung der zuletzt zu entrichtenden Hundesteuer


Den Antrag erhalten Sie unter „Downloads“ untenstehend auf der Homepage. Das behördliche Führungszeugnis können Sie beim Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ - Führungszeugnis (bundesjustizamt.de) beantragen. Für den Sachkundenachweis und den Wesenstest vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einem anerkannten Sachverständiger ihrer Wahl. Die aktuelle Liste der anerkannten Sachverständiger finden Sie, wenn Sie dem Link zur Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Downloads/Links“ folgen.

 

Die benötigten Unterlagen können Sie eingescannt oder abfotografiert an HundeVOoffenbachde senden.

Gefährliche Hunde

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Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

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