Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
* Neuerrichtung eines Betriebs,
* Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
* Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
* Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
* Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
* Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Überblick
Wichtiger Hinweis:
Die Online An-, Ab- und Ummeldung ist ab sofort wieder möglich. Wir bitten Sie daher diesen Weg primär zu nutzen.
Zur Online Gewerbean-, ab- oder –ummeldung gelangen Sie schnell und einfach über den folgenden Link:
https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06413000 (Öffnet in einem neuen Tab)
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:
- sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
- Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.
Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung: Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Gemeinden.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Fristen
Links und Downloads
Kontakt
Gewerbeanmeldung
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen