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Stadt Offenbach

Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

Überblick

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.


Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

Erläuterungen und Hinweise