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Stadt Offenbach

Heimbetreuung

Überblick

Informationen zur Finanzierung stationärer Heimaufenthalte

Es gibt immer wieder Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. In diesen Fällen kann eine dauerhafte stationäre Pflege in einem Alten- und Pflegeheim notwendig werden. Da Einkommen und Pflegegeld zur Finanzierung des stationären Aufenthaltes oftmals nicht ausreichend sind, können die ungedeckten Heimpflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen durch die Sozialhilfe übernommen werden. Dazu wollen wir mit dieser Information Hilfe und Unterstützung bieten.

Was bedeutet Hilfe zur Pflege in Einrichtungen?

Jede pflegebedürftige Person, die nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen – ggfls. unter Zuhilfenahme von ambulanten Pflegediensten – nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, kann in einem Alten- und Pflegeheim die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung erhalten.

Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Die medizinischen Dienste der Krankenkassen (MdK) stellen bei pflegeversicherten Personen fest, ob eine Heimbetreuung notwendig und in welchem Umfang die Pflege erforderlich wird (insbesondere durch die Ermittlung eines entsprechenden Pflegegrades).  

Bei Pflegebedürftigen unterhalb des Pflegegrades 3 werden Hilfen zur Finanzierung von der Stadt Offenbach am Main nur nach eigener Prüfung und Feststellung gewährt. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld Ihrer Heimaufnahme, mit uns in Kontakt zu treten. 

Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege

- gültig ab 01.01.2017-

Pflegegrad 2                  770 Euro

Pflegegrad 3               1.262 Euro

Pflegegrad 4               1.775 Euro

Pflegegrad 5               2.005 Euro               

Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 seit 1. Januar 2022 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung. 

Beantragung der Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten

Wenn die vorgenannten Leistungen der Pflegekasse und das einzusetzende Einkommen und Vermögen für die Bezahlung der Heimpflegekosten nicht ausreichen, können die ungedeckten Heimpflegekosten durch die Sozialhilfe übernommen werden.

Wenn Pflegebedürftige den Eigenanteil, also nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse und aus Einkommen (in der Regel die Rente) und Vermögen nicht leisten können, gilt grundsätzlich:

Das Vermögen ist, bis auf einen Freibetrag von 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 20.000 Euro bei Verheirateten, für die ungedeckten Heimpflegekosten einzusetzen. Letzteres gilt ebenso bei Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie in Fällen von eheähnlichen Gemeinschaften.


Innerhalb der letzten zehn Jahre verschenktes Vermögen kann zurückgefordert werden.


Es können Verwandte ersten Grades – also Kinder und Eltern – unter Berücksichtigung des Angehörigenentlastungsgesetzes im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung herangezogen werden, sofern sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dazu in der Lage sind. Die Prüfung wird individuell durchgeführt.


Bei unklarer Finanzierung raten wir an, vor der Heimaufnahme mit uns in Kontakt zu treten, spätestens jedoch am Tag der Heimaufnahme, da ein möglicher Leistungsanspruch erst ab Bekanntwerden eines Bedarfes im Sozialamt gewährt werden kann. Hier ist ein Anruf zur Wahrung der Frist zunächst ausreichend.
Der Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten ist grundsätzlich beim zuständigen Sozialamt am bisherigen Wohnort zu stellen, unabhängig davon, in welchem Ort sich das Pflegeheim befindet. 

Für Offenbacher Bürgerinnen und Bürger ist dies das Sozialamt der Stadt Offenbach am Main, Stadthaus, Berliner Straße 60.

Für Beratung und weitere Informationen rufen Sie uns bitte direkt an – sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht – wir rufen Sie zurück.

Telefon: 069/8065-3241

Sie können uns auch über Email kontaktieren.

E-Mail: HeimpflegeOffenbachde

 

Gerne senden wir Ihnen den Antrag sowie die Antragsunterlagen über den Postweg oder per E-Mail zu.

Heimbetreuung

Sozialamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

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