Heizölanlage
Überblick
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Ein Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link - alternativ kann aber auch ein entsprechendes Meldeformular einer anderen Stadt genutzt werden oder die Anzeige formlos erfolgen.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Kontakt
Heizölanlage
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer