Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Heizölanlage
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Überblick
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Ein Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link - alternativ kann aber auch ein entsprechendes Meldeformular einer anderen Stadt genutzt werden oder die Anzeige formlos erfolgen.
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Details
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
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Kontakt
Organisationseinheiten