Kindertagespflege - Förderung beantragen
Überblick
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, den Beitrag zu zahlen, können beim Jugendamt eine Kostenübernahme gemäß § 90 SGB VIII beantragen. Bezieher*innen von ALG2, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben ein vereinfachtes Antragsverfahren. Zur Klärung der Voraussetzungen und des konkreten Antragsverfahrens nehmen Eltern bitte Kontakt zu der entsprechenden Stelle in der Verwaltung auf: kindertagespflegezuschussoffenbachde
Gebühren
Rechtsgrundlage
Kontakt
Kindertagespflege - Förderung beantragen
Fachdienst Kindertagespflege
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111