Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Lebensmittel: Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Kurzbeschreibung
Bescheinigung nach § 43 IfSG Lebensmittelbelehrung.-
Überblick
Beschreibung
Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Lebensmittelbelehrung durch das Gesundheitsamt. Die Erstbelehrung erfolgt nur durch das Gesundheitsamt.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie als Beschäftigte/-r über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein.
Beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen von leicht verderblichen Lebensmitteln ist nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) auch noch eine Lebensmittelhygieneschulung erforderlich. Diese wird vom Stadtgesundheitsamt nicht angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach.
Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2121 +49 (0) 69 8065 2411 E-Mail-Adresse aaed.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG, Raum 313 (nur über Südeingang erreichbar) -
Details
Verfahrensablauf
Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.
Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich über unseren Online-Terminkalender an.
Am Termin wird Ihnen ein Lehrfilm in deutscher Sprache gezeigt, anschließend finden eine Wissensüberprüfung und eine kurze Befragung zu Ihrem Gesundheitszustand statt. Am Ende steht in der Regel die Aushändigung der Bescheinigung. Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine entsprechende Hilfsperson mitzubringen.
Zuständige Stelle
Ärztliche Dienstleistungen - Servicebüro
Voraussetzungen
Wohn- oder Beschäftigungsort muss in der Stadt Offenbach a. M. sein
Personenkreis der nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu Belehrenden
Gebühren
Die Belehrung ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HSMI)
- Erst-Belehrung 28,00 Euro
- 3-Wochen-Praktika im Rahmen des Schulbesuchs 10,00 Euro
- Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 12,00 Euro
Zahlungsart
Barzahlung vor Ort oder eine schriftlichen Kostenzusicherung durch den Arbeitgeber
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HSMI)
Hinweise
Bei Online-Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie bitte innerhalb von 2 Stunden bestätigen müssen, ansonsten verfällt der vorgemerkte Termin.
Bei Rückfragen können Sie uns über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten erreichen.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzubringen.
Bearbeitungszeit
Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
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Downloads / Links
Hinweise
- Belehrende nach Personenkreis §43 Infektionsschutzgesetz
- Krankheitserreger in LebensmittelnInterview mit dem Veterinäramt und Stadtgesundheitsamt
Formulare, die Sie herunterladen können
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Hildegard Necker Stadtgesundheitsamt - Ärztliche Dienstleistungen: Servicebüro hildegard.neckeroffenbachde Organisationseinheiten