Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Lebensmitteleinzelhandel, Meldepflicht / Registrierung
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Überblick
Beschreibung
Lebensmittelunternehmer haben der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Eintragung zu melden (Registrierung).
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Details
Zuständige Stelle
Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises oder der Kreisfreien Stadt.
Unterlagen
Es wurde durch die Länder ein Leitfaden entwickelt, der Lebensmittelwirtschaft über den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) zur Verfügung gestellt wurde (http://www.bll.de/themen/hygiene/). Dort kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Alternativ reicht in der Regel eine formlose Anzeige bei der zuständigen Behörde
Gebühren
Keine.
Rechtsgrundlagen
Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
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Kontakt
Organisationseinheiten