Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Maklertätigkeiten - Erlaubnis
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Überblick
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
oder Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der behördlichen Erlaubnis.
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Details
Gebühren
Die Gebühr beträgt
- je Erlaubnis als Immobilienmakler, Bauträger oder Baubetreuer
- für natürliche Personen 306,00 Euro und
- für juristische Personen 357,00 Euro
- je Erlaubnis als Darlehensvermittler mindestens 102,00 Euro und höchstens 2.040,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- Neben dem Antrag auf Erlaubnis für Maklertätigkeiten müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig anmelden. Siehe dazu:
Gewerbeanmeldung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Informationen über die Vermittlung von Finanzanlagen finden Sie auch im Hessen-Finder unter:
- Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis
- Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Herr Eller +49 (0) 69 80 65 20 22 gewerbeoffenbachde Organisationseinheiten