Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (nur für Gerüststellungen) für Arbeits- und Baustellen

Überblick

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt, die Genehmigungspflichtig sind.
Die Bauaufsicht der Stadt Offenbach erteilt hierfür nur Genehmiungen für:

  • Gerüste

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (nur für Gerüststellungen) für Arbeits- und Baustellen

Bauaufsichtsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße

Erläuterungen und Hinweise