Sonn- und Feiertage
Überblick
Gesetzliche Ausnahmevorschriften finden sich insbesondere in der Gewerbeordnung, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz sowie der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung.
Staatlich anerkannt sind in Hessen folgende Feiertage:
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag
- Himmelfahrtstag
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Tag der Deutschen Einheit
- 1. Weihnachtsfeiertag
- 2. Weihnachtsfeiertag
Daneben sind die "stillen Feiertage" - Karfreitag, der 2 Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag vor dem 1. Advent (Totensonntag) - besonders geschützt.