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Stadt Offenbach

Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Überblick

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung zwei Jahre unterbrochen worden ist.

Die Frist kann  auf Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Bauaufsichtsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße

Erläuterungen und Hinweise