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Stadt Offenbach

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Überblick

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Vermessungsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main

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Barrierefreier Zugang

Hinweise zur Erreichbarkeit

Haltestelle: Marktplatz Linie: 101, 103 - 107, 120 Haltestelle: Marktplatz / Ausgang Marktplatz Linie: S1, S2, S8, S9

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