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Stadt Offenbach

Waffenbesitzkarte

Überblick

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Waffenschein (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Aufgabe der Waffenbehörde nimmt in Offenbach das Ordnungsamt wahr.

Sollten Sie eine neue Waffe erwerben, eine Waffe veräußern oder den Verlust einer auf Sie eingetragenen Waffe bemerken, so sind Sie verpflichtet dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht auch für das Unbrauchbarmachen oder Zerstören von Schusswaffen. Entsprechende Formulare hierfür finden Sie im Bereich „Links und Downloads“ dieser Internetseite.

Online-Services

Waffenbesitzkarte

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

Erläuterungen und Hinweise