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Stadt Offenbach

Wohnsitz Anmeldung

* Wohnsitz Anmeldung
* Anmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde
* Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung
* Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnortes

Überblick

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Erforderlichenfalls ist es möglich eine durch öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht berechtigte Person damit zu beauftragen. In der Regel besteht im Vertretungsfall alternativ aber auch die Möglichkeit der Meldebehörde ein von der vertretungsbedürftigen Person unterschriebenes Anmeldeformular vorzulegen. Nur in Einzelfällen kann darüber hinaus dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig werden.

Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Online-Services

Sie sind neu nach Offenbach gezogen? Dann können Sie sich gerne online vorab anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie vorher in Deutschland gemeldet waren.

Wohnsitz Anmeldung

Bürgerbüro

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise