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Stadt Offenbach

Zweitwohnungssteuer

Überblick

Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie z.B. auch die Hundesteuer oder die Vergnügungssteuer, zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern.
Als Aufwandsteuer wird sie deshalb bezeichnet, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen, hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung.

Online-Services

Falls Sie eine Zweitwohnung in Offenbach am Main haben, können Sie Ihre Zweitwohnungssteuererklärung online einreichen. Bitte halten Sie hierfür Ihre Vorgangskennung bereit.

Zweitwohnungssteuer

Kämmerei, Kasse und Steuern

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise