Die Ehrenamtskarte (E-Card) in Offenbach
Die Ehrenamtskarte ist Anerkennung und Dankeschön zugleich. Anerkennung für die vielfach über Jahre oder Jahrzehnte geleistete ehrenamtliche und dabei unentgeltliche Arbeit. Dankeschön in Form von hessenweit angebotenen Vergünstigungen.
Warum Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte will sich die Stadt Offenbach am Main mit mehr als nur bloßen Worten bei den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern herzlich für die Zeit und Kraft bedanken, die sie dem Allgemeinwohl zur Verfügung stellen. Die Ehrenamtskarte gilt hessenweit für öffentliche und private Einrichtungen sowie Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Das bedeutet, mit einer Offenbacher Ehrenamtskarte können auch die Angebote und Vergünstigungen anderer hessischer Städte und Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Die folgenden Kriterien gelten als Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte. Wer sich - mindestens 5 Stunden pro Woche, - seit mindestens 3 Jahren oder seit Bestehen der Organisation, - ohne eine Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht, ehrenamtlich engagiert, kann die Karte beantragen.
Was bedeutet Aufwandsentschädigung?
Die Stadt Offenbach am Main berücksichtigt bei der Vergabe der Ehrenamtskarte nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was muss man tun, um die Ehrenamtskarte zu erhalten?
Das Freiwilligenzentrum Offenbach (FzOF), das die Vergabe der Ehrenamtskarte im Auftrag der Stadt Offenbach abwickelt, informiert Vereine, Organisationen, Initiativen etc. in regelmäßigen Abständen und bittet diese, Bewerberinnen und Bewerber mit dem mitgesandten Antragsformular zu benennen und das ausgefüllte Formular an das Freiwilligenzentrum zurückzusenden.
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte wird jeweils für drei Jahre ausgestellt und gilt nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Nach dem Ablauf der Gültigkeit erfolgt keine automatische Verlängerung. Die Ehrenamtskarte ist neu zu beantragen. Mit dem Ausscheiden von ehrenamtlich Tätigen aus der Organisation/dem Verein ist die Karte zurückzugeben.
Einzelheiten zu dem hessenweiten Angebot entnehmen Sie bitte dem Internet unter:
Ehrenamtsbeauftragter
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
nach Vereinbarung