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Stadt Offenbach

Gebührenordnung

Gebührenordnung

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am 07.12.2018 folgende Artikelsatzung beschlossen:

Artikel 6 Änderung der Satzung (Gebührenordnung) für die Stadtbibliothek Offenbach am Main vom 07.12.1017

§1 Die Stadtbibliothek der Stadt Offenbach mit Sitz in Offenbach am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Offenbach und dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiterund Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung der Stadtbibliothek verwirklicht.

Es werden folgende Entgelte erhoben:
(1) Für die erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises der Stadtbibliothek inklusive des Jahresausleihentgelts für das erste sowie jedes weitere Jahr:
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Hauptausweis): EUR 10,00
Für eine Partnerin * einen Partner, der in häuslicher Gemeinschaft wohnt (Partnerausweis): EUR 5,00
Bei Empfang von Grundsicherung, Arbeitslosengeld I oder II, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei Vorlage eines Rentenausweises, eines gültigen Schüler- oder Studierendenausweises, eines Schwerbehindertenausweises (GdB min. 80%): EUR 5,00
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Kostenfrei Institutionenausweis für Mitarbeiter*innen von kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen bei Vorlage eines Beschäftigungsnachweises: Kostenfrei
Für Inhaber eines gültigen gebührenpflichtigen Kooperationsausweises der Stadtbücherei Frankfurt und der Stadtbibliothek Neu-Isenburg: Kostenfrei
Für Flüchtlinge und Asylsuchende mit Nachweis des Flüchtlingsstatus: Kostenfrei
Für Inhaber der hessischen Ehrenamtscard: Kostenfrei

§2 Zusatzleistungen
(1) Vormerkgebühren pro Medium inkl. Porto EUR 1,00
(2) Auswärtiger Leihverkehr pro Medieneinheit inkl. Porto EUR 2,00
(3) Mahngebühren
Bearbeitungsgebühr inkl. Porto (fällt pro schriftlicher Aufforderung zur Rückgabe der Medien an) EUR 1,50

§3 Überschreitung der Leihfrist
(1) Versäumnisgebühren
Leser ab dem vollendeten 14. Lebensjahr: wöchentliche Gebühr pro Medium EUR 0,50
Leser bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: wöchentliche Gebühr pro Medium EUR 0,25
(3)
Die Höchstgrenze für Versäumnisgebühren liegt bei EUR 20,00 für Leser ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
EUR 5,00 für Leser bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Bei Überschreiten dieser Höchstgrenze wird der Benutzerausweis für eine weitere Ausleihe gesperrt.
(4)
Entgelte werden mit ihrer Entstehung fällig. Einer schriftlichen oder mündlichen Erinnerung bedarf es nicht.
§4
Die Beitreibung nicht zurückgegebener Medien und der nach der Gebührenordnung angefallenen Geldbeträge erfolgt auf dem Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Offenbach am Main, 07.12.2017
Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main -Dezernat I
Oberbürgermeister

(bekanntgemacht in der „Offenbach-Post“ vom 13.12.2017)

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