Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der (EU) Richtlinie 2016/2102 ist die Stadt Offenbach am Main bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Hessischen Behinderten‐Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der oben genannten EU-Richtlinie.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.offenbach.de der Stadt Offenbach am Main und der Stadtwerke sowie deren Microsites, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Stadt Offenbach am Main und die Stadtwerke Offenbach arbeiten daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Offenbach.de ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) teilweise vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt im Juni 2026 durchgeführten Prüfung. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung mit Unterstützung durch Dritte. Inhalte, die der Barrierefreiheit noch nicht vollständig entsprechen, sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend ist.
Die Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Anforderungen, die sukzessive behoben werden
- Prüfschritt 7.1.4. Untertitel-Anpassungen: Bei zuschaltbaren Untertiteln (closed captions) gibt es keine Anpassungsmöglichkeiten für Position, Textgröße, Text-Vorder- und Hintergrundfarbe, Textstil oder Text-Font.
- Prüfschritt 9.1.1.1a. Alternativtexte für Bedienelemente: Das X (zum Schließen des Menüs) im Menü hat kein Label. Das Home-Icon im Menü gibt als Label die URL der Zielseite aus.
- Prüfschritt 9.1.3.1a. HTML-Strukturelemente für Überschriften: Die hierarchische Überschriften-Struktur soll unabhängig von der Darstellung sein. Aktuell ist die visuelle Hierarchie der vier Überschriftengrößen auch in der semantischen Hierarchie abgebildet.
- Prüfschritt 9.1.4.3. Kontraste von Texten ausreichend: Die Schriftfarbe der Stadtwerke-Microsite Capitol hat ein zu geringes Kontrastverhältnis.
- 9.1.4.11. Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Auf der Stadtwerke-Website und deren Microsites sind die Kontraste von grafischen Bedienelementen im Hover nicht ausreichend.
- 9.3.3.1. Fehlererkennung: Bei Online-Formularen beziehen sich die Fehlermeldungen auf nicht ausgefüllte Felder. Es wird nicht die Qualität der Eingaben überprüft.
- Prüfschritt 9.4.1.2. Name, Rolle, Wert verfügbar: Aktuell sind nicht alle interaktiven Elemente für Screenreader erkennbar (zum Beispiel der Button bei YouTube-Videos).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Dezember 2022 erstellt. Sie wurde am 23. Juli 2026 aktualisiert. Grundlage der Erklärung sind die Prüfberichte vom 30. November 2022 und vom 3. Juni 2026. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung mit Unterstützung durch Dritte.
Feedback und Kontakt
Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben?
Ansprechperson Barrierefreiheit städtischer Internetauftritt:
Carmela Mudulu
Telefon: +49 69 8065-2726
E-Mail: carmela.muduluoffenbachde
Bitte Barriere unter diesem Link melden:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail: lbitrpgi.hessende