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Stadt Offenbach

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Offenbach am Main ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.offenbach.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Offenbach.de ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind unten aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
  • Einige Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
  • Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend ist.

Die Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Dezember 2022 erstellt. Die Erklärung wurde auf der Grundlage des Prüfberichts zur Barrierefreiheit vom 30. November 2022 erstellt. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung mit Unterstützung durch Dritte. 

Feedback und Kontakt

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben?

Ansprechperson Barrierefreiheit städtischer Internetauftritt:
Carmela Mudulu
Telefon: +49 69 8065-2726
E-Mail: carmela.muduluoffenbachde

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBITrpgi.hessende

Erläuterungen und Hinweise