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Stadt Offenbach

Informationsfreiheitssatzung

Am 15. Oktober 2021 trat in Offenbach am Main eine Informationsfreiheitssatzung in Kraft. Diese Satzung soll die Verwaltung noch bürgernäher und transparenter machen. Sie ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Offenbach, neben den bereits vorhandenen Veröffentlichungen im Internet und anderen Beteiligungsmöglichkeiten, einen weiteren Weg, um Informationen über das Handeln der Verwaltung im Allgemeinen oder bestimmte Projekte im Besonderen zu erhalten.

Gemäß der Informationsfreiheitssatzung und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) hat jede Person das Recht, von der Stadt als informationspflichtiger Stelle amtliche Informationen zu erhalten, sofern diese den Wirkungskreis der Stadt betreffen. Zu diesem Wirkungskreis gehört unter anderem die Regelung der städtischen Finanzen, die Ausweisung von Baugebieten oder den Bau von Gebäuden.

Anfragen können über das bereitgestellte Formular an die Stadt gerichtet werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Informationsfreiheitssatzung und wie Sie davon Gebrauch machen können.

Anfragen zum Handeln der Verwaltung im Allgemeinen oder zu bestimmten Projekten können über das hier zur Verfügung gestellte Formular an die Stadt gerichtet werden.

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