Der Behinderten·beauftragte von der Stadt Offenbach
Die Stadt Offenbach soll einen Kommunalen Behinderten-Beauftragten haben.
Das steht im Hessischen Behinderten·Gleich·stellungs·gesetz.
Kommunal bedeutet: Die Person ist für die Stadt Offenbach zuständig. Seit 2008 hat Offenbach diesen Behinderten-Beauftragten.
In dem Gesetz steht auch: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben wie alle Menschen.
Die Aufgaben vom Behinderten·beauftragten:
- Der Behinderten-Beauftragte macht Beratung für:
- Die Bürger·meister.
- Die Stadt·verordneten. Das sind die Politiker in einer Stadt oder Gemeinde.
- Die Stadt·verwaltung. Das sind die Ämter in einer Stadt oder Gemeinde.
Der Behinderten-Beauftragte möchte:
- Menschen mit Behinderungen sollen selbst·bestimmt leben. Der Behinderten-Beauftragte kümmert sich darum.
- Er macht Beratung: Damit alle Menschen wissen. Das brauchen Menschen mit Behinderungen für mehr Selbst-Bestimmung.
Der Behinderten-beauftragte der Stadt Offenbach heißt:
Dominik Schuster
Kontakt-Daten von dem Behinderten-beauftragten:
Telefon: 069 8065 2759
E-Mail: dominik.schusteroffenbachde