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Stadt Offenbach

Der Behinderten·beauftragte von der Stadt Offenbach


Die Stadt Offenbach soll einen Kommunalen Behinderten-Beauftragten haben.

Das steht im Hessischen Behinderten·Gleich·stellungs·gesetz.

Kommunal bedeutet: Die Person ist für die Stadt Offenbach zuständig. Seit 2008 hat Offenbach diesen Behinderten-Beauftragten.


In dem Gesetz steht auch: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben wie alle Menschen.

Die Aufgaben vom Behinderten·beauftragten:

  • Der Behinderten-Beauftragte macht Beratung für:
    • Die Bürger·meister.
    • Die Stadt·verordneten. Das sind die Politiker in einer Stadt oder Gemeinde.
    • Die Stadt·verwaltung. Das sind die Ämter in einer Stadt oder Gemeinde.

Der Behinderten-Beauftragte möchte:

  • Menschen mit Behinderungen sollen selbst·bestimmt leben. Der Behinderten-Beauftragte kümmert sich darum.
  • Er macht Beratung: Damit alle Menschen wissen. Das brauchen Menschen mit Behinderungen für mehr Selbst-Bestimmung.  

Der Behinderten-beauftragte der Stadt Offenbach heißt:

Dominik Schuster

Kontakt-Daten von dem Behinderten-beauftragten:

Telefon: 069 8065 2759

E-Mail: dominik.schusteroffenbachde

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