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Stadt Offenbach

Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach am Main berät zu den einzelnen Förderprogrammen des Landes Hessen, vermittelt und bezuschusst eine Reihe von sozialen Wohnraumprogrammen.

Sie unterstützt Familien, Einzelpersonen und Baugemeinschaften dabei, ihre erste selbstgenutzte Immobilie zu erwerben. Zudem unterstützt sie Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer beim barrierefreien oder -armen Umbau des Eigenheims oder beim Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts.

Wohnungsbaugesellschaften und Investoren werden durch die Wohnraumförderung zu den Programmen des Sozialen Mietwohnraums sowie zum Ankauf von Belegungsrechten beraten und bei der Antragstellung unterstützt.

Förderprogramme für Privatpersonen

Die Stadt möchte insbesondere Familien und gemeinschaftlichen Wohnprojekten eine dauerhafte Lebensperspektive in Offenbach bieten – hier berät und unterstützt die Wohnbauförderung bei der Antragstellung für die Landes-Programme: Das „Hessen-Darlehen“ mit günstigen Zinsen für den Erwerb der ersten eigenen Immobilie oder mit Zuschüssen beim „Behindertengerechten Umbau des selbstgenutzten Wohneigentums“ für Personen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. 

Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum

Förderprogramme des Landes Hessen zum Erwerb einer Bestands- oder einer Neubauimmobilie und dem Bau des eigenen Heims.

Die Förderung für beide Programmteile können vorrangig Familien, aber auch Paare und Einzelpersonen, auch in gemeinschaftlichen Wohnprojekten beantragen. Bedingung ist, dass die Immobilie in der Stadt Offenbach am Main liegt und dass die festgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Für eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise, liegt diese Grenze bei einem Brutto-Jahreseinkommen von ungefähr 74.700 Euro (Stand 01.01.2026). Auf der Seite der WI-Bank können Sie ermitteln, ob Sie förderberechtigt sind. Den Link finden Sie weiter unten.

Der Neubau oder Erwerb wird mit einem zinsgünstigen Darlehen über maximal 50 Prozent der Gesamtkosten und bis zu 200.000 Euro gefördert. 

Erfahrungsgemäß nimmt die Antragstellung einige Zeit in Anspruch. Bis zur Förderzusage dauert es, ab Einreichung der vollständigen Unterlagen, etwa zwei bis vier Wochen. Sie sollten sich deshalb frühzeitig mit der Wohnbauförderung in Verbindung setzen.  

Konditionen:

  • Der Sollzinssatz des Förderkredites beträgt zurzeit 0,6 Prozent p. a. (effektiv 0,68 Prozent p. a. Der Zinssatz wird auf 20 Jahre festgeschrieben. Die Darlehenslaufzeit beträgt circa 32 Jahre. (Stand 01.01.2026, tagesaktuelle Konditionen finden Sie auf der Website der WI-Bank.)
  • Förderdarlehen sind für 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal bis zu 200.000 Euro möglich. Das Förderprogramm ergänzt den Kredit bei der Hausbank.
  • Achtung: Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags, bzw. vor Baubeginn gestellt werden.
  • Entscheidend für den Förderanspruch ist zunächst das Einkommen. Es darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. Gleichzeitig muss der Antragsteller solvent genug sein, um das Darlehen zu schultern. Unter dem untenstehenden Link kann man ermitteln, ob man die Einkommensgrenze unterschreitet.
  • Größe, Ausstattung und baulicher Zustand der Immobilie müssen angemessen sein.
  • Bei Wohnprojekten müssen mindestens 50 Prozent der Haushalte förderberechtigt sein.

Barrierefreier Umbau

Förderprogramm: Behindertengerechter Umbau bei selbstgenutztem Wohneigentum

Haus- und Wohnungseigentümer - oder in der Immobilie lebende nahe Verwandte, die für die selbstständige Lebensführung und den Verbleib im eigenen Heim einen barrierefreien oder barrierearmen Umbau oder den Einbau eines Liftes benötigen, können bei der Wohnbauförderung Landeszuschüsse beantragen.

Konditionen:

  • 5.500 Euro für den Umbau des Bades,
  • 6.500 Euro für den Einbau von Aufzug oder Lift,
  • 5.500 Euro für Um- oder Einbau einer Küche,
  • 3.000 Euro für sonstige Maßnahmen.

Die Zuschüsse dürfen 50 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Zusätzlich sollten Betroffene, bei Verschlechterung des Gesundheitszustands, über die Pflegekasse Zuschüsse für den Umbau beantragen. Erste Informationen zum behindertengerechten Umbau bei selbstgenutztem Wohneigentum stehen auf der Website der WI-Bank unter dem unten stehenden Link.

Weitere Informationen erteilt: 

Wohnbauförderung, Jutta Kempf, Rufnummer: 069 8065-2592

Förderprogramme für Unternehmen

Die Stadt Offenbach erfreut sich nicht nur als Wohnstandort großer Beliebtheit. Zielgruppen der Wohnbauförderung sind, neben den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, auch Baugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, die sich im Mietwohnungsbau engagieren und für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen oder für Studierende und Auszubildende bauen oder modernisieren wollen. Das Land Hessen und die Stadt Offenbach bezuschussen hierbei die Schaffung von Wohnraum für am Markt benachteiligte Haushalte.

Großes Interesse hat die Stadt Offenbach am Ankauf von Belegungsrechten für zur Vermietung freie Wohnungen oder, als Anschlussförderung, bei auslaufenden Bindungen bestehender Förderungen.

Bei der Schaffung von Wohnraum können auch Modellprojekte des gemeinschaftlichen Wohnens [KJ1] mit erhöhten Fördersätzen unterstützt werden. Voraussetzung hierbei ist eine mindestens 50-prozentige Förderquote der beteiligten Haushalte.

Zudem besteht die Möglichkeit eine Verbesserung des Wohnumfelds von Immobilien, in denen überwiegend Mieterinnen und Mieter mit Förderbedarf wohnen, bei der Wohnbauförderung zu beantragen.

Die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach berät gerne bei der Wahl des passenden Förderprogramms. Auch bei der Einschätzung des Wohnraumbedarfs und natürlich bei der Beantragung und Umsetzung der spezifischen Anforderungen der Förderrichtlinien an die Planung unterstützt die Wohnbauförderung der Stadt gerne schon bei der Planung.

Konditionen:

Zu den einzelnen Förderprogrammen gibt die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach Auskunft. Informationen zu den aktuellen Zinssätzen der jeweiligen Programme sind der Website der WI-Bank zu entnehmen.

Zurzeit (Stand 01.01.2026) werden zum Beispiel in der sozialen Mietwohnraumförderung die Zinsen vollständig durch das Land Hessen über die gesamte Bindungsdauer plus einem Finanzierungszuschuss von bis zu 40 Prozent der Darlehenssumme übernommen.

Die Wohnbauförderung der Stadt Offenbach berät gerne! Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung telefonisch unter der Rufnummer 069 8065-2592 oder per E-Mail an wohnbaufoerderungoffenbachde

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