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Stadt Offenbach

Verbesserung des Wohnumfelds in Bieber-Waldhof

14.12.2022

In Bieber Waldhof sollen in den nächsten drei Jahren öffentliche und halböffentliche Freianlagen im Umfeld der Mehrfamilienhäuser der Baugenossenschaft Odenwaldring BGO und der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach GBO aufgewertet werden. Die dort vorhandenen Grün- und Freiflächen stammen überwiegend noch aus der Entstehungszeit des Wohnquartiers in den 1970er Jahren, bieten wenig Aufenthaltsqualität und erfüllen heutige Anforderungen, etwa an die Barrierefreiheit, nicht mehr. Dementsprechend haben sich die beiden Wohnungsbaugesellschaften und die Stadt Offenbach zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre jeweiligen Grün- und Freiflächen neu zu ordnen und aufzuwerten. Der städtebauliche Handlungsbedarf zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Bieber Waldhof wurde unter anderem auch bei den Baulanddialogen, die in Vorbereitung des geplanten Neubaugebiets Bieber Waldhof West 2021 mit Anwohnerinnen und Anwohnern aus Bieber Waldhof geführt wurden, vorgebracht.

Anwohnerinnen und Anwohner werden beteiligt

Das Konzept für die geplanten Maßnahmen im Umfeld der Ottersfuhrstraße soll gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entwickelt werden. Die bei der GBO angesiedelte Stelle „Besser Leben in Offenbach“ wird hierzu gemeinsam mit der Stadt ein Beteiligungsformat entwickeln und die bisher nur grob skizzierten Eckpunkte der Aufwertungsmaßnahmen mit den Bürgerinnen und Bürgern konkretisieren. Die bauliche Ausführung ist dann in den Jahren bis 2025 vorgesehen.

Die Finanzierung der künftigen Aufwertungsmaßnahmen erfolgt zu großen Teilen aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe. Diese wird erhoben, wenn Menschen weiterhin in geförderten Wohnungen leben, obgleich ihre Einkommen zwischenzeitlich oberhalb der Schwelle zur Wohnberechtigung liegen. Sie müssen dann nicht unmittelbar aus ihrer Wohnung ausziehen, jedoch eine Ausgleichszahlung leisten, die wiederum dem geförderten Wohnungsbau zugutekommen soll. Bisher hat die Stadt diese Mittel ausschließlich für die Schaffung neuer Förderwohnungen eingesetzt. Leider haben sich in Offenbach in jüngster Zeit jedoch einige Wohnungsbauprojekte, bei denen neue Förderwohnungen entstehen sollten, stark verzögert – etwa das „Liebigquartier“ oder das „Vitopia“. Die hierfür eingeplanten Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe sind Fristen unterworfen, nach deren Ablauf sie an das Land abgeführt werden müssen, um andernorts dem geförderten Wohnen zu dienen. Neben der Schaffung neuen Wohnraums können die Mittel gemäß Hessischem Wohnraumfördergesetz jedoch auch für Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld geförderter Bestandswohnungen eingesetzt werden. Dies wird in Offenbach mit dem nun geplanten Gemeinschaftsvorhaben von BGO, GBO und Stadt erstmals erfolgen. Ein Anteil von jeweils mindestens 15 Prozent der anfallenden Kosten müssen die Wohnungsbaugesellschaften dabei selbst tragen.

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