Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung wird gefördert

14.04.2023

Das Land Hessen bezuschusst notwendige Umbaumaßnahmen des eigenen Wohnraums zur Beseitigung von Barrieren. Förderanträge können bei der Wohnbauförderstelle der Stadt Offenbach am Main gestellt werden.

Wohnungen und Häuser sind meist nicht auf die Einschränkungen, die mit der Pflegebedürftigkeit oder mit einer Behinderung einhergehen, ausgerichtet. Die notwendigen Anpassungen, etwa der Umbau des Bads mit einer ebenerdigen Dusche oder der Einbau eines Lifts zur Bewältigung der Treppe, erfordern in der Regel größere Investitionen.

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert das Land Hessen den Umbau mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent. Neben den großen Maßnahmen im Bad oder an der Treppe können auch kleinere Anpassungen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit und die Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen im Haus, der Wohnung oder auf dem Grundstück bezuschusst werden.

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Maßnahme ab. So wird der Umbau von Bad, WC oder Küche mit maximal 5.500 Euro bezuschusst. Der Einbau eines Aufzugs oder eines Treppenlifts wird sogar bis zu 6.500 Euro gefördert. Alle anderen sonstigen förderfähigen Einzelmaßnahmen können mit maximal 3.000 Euro bezuschusst werden. Bedingung ist, dass die Umbaumaßnahmen noch nicht begonnen wurden.

Die Voraussetzung für einen Zuschuss ist soziale und gesundheitliche Dringlichkeit. Die Förderung kann von Personen beantragt werden, die sich die Anpassung aus eigenen Mitteln nicht leisten können und die, oder ihre Angehörigen, mindestens einen Pflegegrad von zwei beziehungsweise einen Grad der Behinderung von 50 Prozent haben.

Auch die Pflegekassen bezuschussen Anpassungsmaßnahmen. Aus diesem Grund sollte zusätzlich bei der Pflegekasse angefragt werden, ob die Anpassungsmaßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst werden. In der Regel werden hierfür 4.000 Euro, unabhängig vom Haushaltseinkommen, ausgezahlt.

Auskunft bei der Förderstelle der Stadt Offenbach

Die Förderung im Landesprogramm „Behindertengerechter Umbau vom Wohneigentum“ kann bei der Wohnbauförderung der Stadt Offenbach am Main beantragt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Jutta Kempf. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 069 – 8065 2592 zu erreichen.

Interessierte außerhalb des Offenbacher Stadtgebiets können sich an ihre örtliche Wohnbauförderstelle wenden.

Erläuterungen und Hinweise