Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Magistrat beschließt Vorkaufsrechtssatzung Innenstadt

26.01.2024

„Die Offenbacher Innenstadt ist im Wandel“, so Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. „Um besser Einfluss auf die Veränderungen nehmen zu können, wurde eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der Innenstadt erarbeitet, die der Stadt die Möglichkeit gibt, im Zuge von Verkaufsgeschäften Immobilien zu übernehmen und diese im Sinne einer lebendigen Innenstadt zu entwickeln“.

In seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch, 17. Januar 2024, hat der Magistrat der Satzung zugestimmt. Rechtsverbindlich wird die Vorkaufsrechtssatzung jedoch erst nach Zustimmung durch die Stadtverordneten und einer im Anschluss daran erfolgten Amtlichen Bekanntmachung.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Fußgängerzone und angrenzende Bereiche etwa zwischen Isenburger Schloss und Hauptbahnhof einerseits sowie zwischen Ledermuseum und Karlstraße andererseits. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von gut 42 Hektar.

Mit verschiedenen Programmen und Maßnahmen wie dem Zukunftskonzept Innenstadt setzt die Stadt bereits Impulse für eine positive Transformation der Innenstadt. Die Vorkaufsrechtssatzung bietet dabei ein zusätzliches Instrument, um die weitere Entwicklung der Innenstadt lenken zu können.

Stadtrat Paul-Gerhard Weiß

Erläuterungen und Hinweise