Online Nachweis zur Anbringung der Ordnungsnummer
Gemäß § 27 Abs. 3 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) ist es verpflichtend Fahrzeuge, die als Mietwagen genutzt werden, Ordnungsnummern anzubringen.
Untenstehend können Sie die entsprechenden Bilder hochladen und einreichen.