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Stadt Offenbach

Online Nachweis zur Anbringung der Ordnungsnummer

Gemäß § 27 Abs. 3 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) ist es verpflichtend Fahrzeuge, die als Mietwagen genutzt werden, Ordnungsnummern anzubringen.
Untenstehend können Sie die entsprechenden Bilder hochladen und einreichen.

Bitte beachten!
Auf den Bildern muss die Ordnungsnummer sowie das Kennzeichen gut erkennbar sein, sonst können die Bilder nicht als Nachweis anerkannt werden.

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