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Stadt Offenbach

Das Teilhabechancengesetz erleichtert den Weg ins Berufsleben

06.09.2022

Mithilfe der Instrumente des Teilhabechancengesetzes können langzeitarbeitslose Menschen eine Perspektive auf den Arbeitsmarkt erhalten. Die professionelle Begleitung durch die Beratenden im Jobcenter, Fördermöglichkeiten und eine Regelung, die den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Anreize zur Einstellung bietet. Das sind Maßnahmen, die den Betroffenen zu einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle verhelfen kann.

Für Luise Krämer (Name geändert) hat sich der Weg gelohnt, wie sie sagt: „Mir macht meine Arbeit Spaß und ich weiß gar nicht mehr, wie es vorher ohne Arbeit war. Auf meinen Chef lasse ich nichts kommen und im Kollegenteam habe ich neue Freunde gefunden. Das Wichtigste für mich ist, dass ich keine Anträge bei der MainArbeit stellen muss und von meinem eigenen Geld leben kann. Ich bin selbständig. Und das bleibt auch jetzt für immer so!“

Laut Statistik zählen jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die den Arbeitsplatz verlieren, bereits nach zwölf Monaten ohne Beschäftigung zum Kreis der Langzeitarbeitslosen.

Sozialdezernent Martin Wilhelm erläutert: „Je länger die Arbeitslosigkeit anhält, desto schwieriger wird es, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu finden. Aus diesem Grund gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Jobcenters MainArbeit das Prinzip, die Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten und die Arbeitslosen intensiv bei der Arbeitssuche zu unterstützen.“

Die dazu möglichen Unterstützungsinstrumente sind vielfältig und können auch sehr individuell zum Einsatz gebracht werden. Besonders hohe Erfolge sind hier dem Einsatz der Instrumente des neuen „Teilhabechancengesetzes“ zuzuschreiben.

Mit vergleichsweise hohen finanziellen Anreizen für kleine, große und mittlere Unternehmen wird seit 2019 das soziale Engagement von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen belohnt, die bereit sind, einem Menschen nach vielen Jahren der Arbeitslosigkeit eine Chance zu geben als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in ihrem Betrieb wieder am Arbeitsleben dauerhaft teilhaben zu können. Die Betonung liegt hier auf dem Ziel der Dauerhaftigkeit.

Arbeitgeber können für Arbeitssuchende, die seit mindestens zwei Jahren auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind, einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr erhalten. Für Personen, die bereits seit über sechs Jahren im Leistungsbezug stehen, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sogar mit einem Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent für die ersten beiden Jahre und für weitere drei Jahre mit 90, 80 und 70 Prozent rechnen. Zusätzlich gibt es für jeden neuen Mitarbeitenden im Unternehmen ein Budget für notwendige Weiterbildung in Höhe von 3.000 Euro. 

Finanziert über das Kommunale Jobcenter MainArbeit steht ein professionelles Jobcoaching zur Verfügung, das Arbeitgeber und auch die neu Beschäftigten während der kompletten Förderdauer bei auftretenden Schwierigkeiten und Problemen berät und hilft.

Luise Krämer hat sich mit ihrer persönlichen Ansprechpartnerin der MainArbeit, Nadja Maier gut verstanden. Sie ging gerne zu den regelmäßigen Beratungsterminen, denn jedes Mal hat sie sich hinterher ein bisschen gestärkt gefühlt. Nadja Maier führte ihr vor Augen, was sie bisher schon alles für sich geschafft hatte.

Krämer konnte nach der Wohnungskündigung mithilfe der MainArbeit ein neues Zuhause finden und die Schuldenregulierung hat ihre Beraterin im Jobcenter auch in die Wege geleitet. Einige Kurse zur Unterstützung der Arbeitssuche hat sie erfolgreich absolviert und daraus immer mehr Selbstvertrauen schöpfen können.

Mit der Beraterin hat Luise Krämer die Bewerbungsanschreiben und die dazugehörigen Absagen analysiert aber außer, dass sie einfach schon seit einer sehr langen Zeit arbeitssuchend war, konnte nichts Nachteiliges in der Darstellung ihres Werdegangs gefunden werden. „Frau Krämer, Ihnen fehlt überhaupt nichts, nur der richtige Arbeitsplatz“, machte Nadja Maier ihr regelmäßig Mut.

Nach ihrer Scheidung war Luise Krämer mit ihren 53 Jahren nun schon acht Jahre ohne Arbeit. Als ein Arbeitgeber beim Jobcenter eine Stelle meldete, die auf Luise Krämers Beschäftigungswunsch sehr gut passte, nahm die Beraterin umgehend den Kontakt zu ihm auf. Der Arbeitgeber konnte schnell überzeugt werden, dass auf ihn keine sperrigen Behördenhürden lauern, die er überwinden muss, um das mögliche Fördergeld zu bekommen. Vorstellungsgespräch und ein kurzes Praktikum verliefen absolut positiv. Luise Krämer gewöhnte sich schnell an die neue Tagesstruktur und der Arbeitgeber seinerseits daran, eine neue Mitarbeiterin zu haben, die anfangs ein bisschen mehr Zeit und Geduld brauchte, dafür aber aus dem Team schon sehr bald nicht mehr wegzudenken war. Durch die intensivere Einarbeitung konnten sogar Arbeitsabläufe, die man lange nicht mehr hinterfragt hatte, durch Verbesserungsvorschläge der neuen Mitarbeiterin optimiert werden.

Der Start im neuen Job war aufregend für alle Beteiligten. Luise Krämer äußerte nicht nur einmal, dass sie Angst habe, die Probezeit nicht zu überstehen, zumal ein Rückschlag durch eine langwierige Coronainfektion ihren anfänglichen Elan für eine ziemliche lange Zeit auszubremsen schien. Durch kontinuierliche Coaching Gespräche, persönlich, per Telefon und Videochat wurde mit ihr und dem Arbeitgeber ständig der Kontakt gehalten und das Arbeitsverhältnis begleitet. Etliche Male freute sich der Arbeitgeber: „Wenn ich mir eine Mitarbeiterin backen könnte, dann wäre es Frau Krämer“. Luise Krämer nimmt mittlerweile an einem zehnmonatigen Qualifizierungslehrgang mit Abschlussprüfung teil.

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