Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Der Weg in die Kita und Schule für geflüchtete Kinder aus der Ukraine

Nachdem Geflüchtete alle notwendigen Bescheinigungen und den Aufenthaltstitel erhalten haben, können die Kinder an einer Schule angemeldet werden. Das Aufnahme- und Beratungs-Zentrum in Stadt und Landkreis Offenbach ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die vor kurzem nach Deutschland eingereist sind, zuständig.

Kitas

Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) betreibt alle städtischen Kitas. Neben den städtischen Kitas (EKO-Kitas) gibt es auch Kitas bei freien und kirchlichen Trägern. Die Anmeldung geschieht direkt in den dortigen Kitas.

Derzeit sind allerdings keine Plätze in den städtischen Kitas frei. Angebote für Kinder im Vorschulalter sind derzeit in Planung und werden dann sofort hier veröffentlicht.

Auf folgender Seite gibt es alle Informationen zu den Kitas und den Anmeldemöglichkeiten: 

Schule

Aufnahme- und Beratungs-Zentrum für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus anderen Ländern, die vor kurzem nach Deutschland eingereist sind und die deutsche Sprache erwerben müssen, erfolgt durch das Aufnahme- und Beratungs-Zentrum die formale Aufnahme und Schulzuweisung an eine Schule mit entsprechenden Sprachförderangeboten in Stadt oder Landkreis Offenbach verbunden mit Beratungs- und Hilfsangeboten.
Kontakt Aufnahme- und Beratungs-Zentrum:
Telefon:069 80053-0 
Mail: poststelle.ssa.offenbachkultus.hessende.

Anmeldung für eine Grundschule (Klasse 1-4) und Vorlaufkurse

Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern im Alter von 6 bis 10 Jahren erfolgt zunächst in der Grundschule des Wohnbezirks. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Die Anmeldung für die Vorlaufkurse (1 Jahr vor der Einschulung) erfolgt zunächst in der Grundschule des Wohnbezirks. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Bei weiteren Fragen zu den Vorlaufkursen wenden Sie sich an Frau Fischer:
E-Mail: angelika.fischerkultus.hessende
Telefonnummer: 069/ 80053 221

Anmeldung für die Sekundarstufe I (ab Klasse 5)

Die Anmeldung für eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I erfolgt ausschließlich über das Aufnahme- und Beratungs-Zentrum.
Die Terminvergabe zur Anmeldung in einer Intensivklasse der Sekundarstufe I erfolgt bei Herrn Schilling:
E-Mail: ABZ.SSA.Offenbachkultus.hessende
Telefonnummer: 069 / 80053 229
Bitte legen Sie möglichst die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bereit:
 Meldebescheinigung (unbedingt erforderlich!)
 Personalausweis/Pass
 Zeugnisse (falls vorhanden)

Anmeldung von Jugendlichen ab 16 Jahren

Die Anmeldung für die schulische Sprachfördermaßnahme erfolgt ausschließlich über das Aufnahme- und Beratungs-Zentrum für InteA an der:
Max-Eyth-Schule Dreieich
Frankfurter Str. 160-166
63303 Dreieich
Die Terminvergabe erfolgt nach Einreichung der Anmeldeunterlagen bei Frau Zofcin-Eichhorn.
Email: zofcin-eichhornmes-dreieichde
Telefonnummer: 06103/31316623
Vorzulegen sind folgende Dokumente:
1.) Ausgefülltes Anmeldeformular
2.) Gültige Ausweisdokumente & Aufenthaltsgenehmigung
3.) Aktuelles Lichtbild
4.) Meldebescheinigung
5.) Ärztliche Bescheinigung, falls noch keine Schule in Deutschland besucht wurde (S.3 des Anmeldeformulars)
6.) Lebenslauf
7.) Eventuell Zeugnisse /Zertifikate aus dem Herkunftsland

Staatlichen Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main

Adresse:
Stadthof 13
63065 Offenbach
Tel.: 069 / 80053-0
S-Bahn Haltestelle: Offenbach-Marktplatz

Karte Staatliches Schulamt Offenbach

Schuleingangs- und Seiteneinsteiger-Untersuchung

Kinder und Jugendliche, die in Hessen eine Schule besuchen, erhalten eine Schuleingangs oder eine Seiteneinsteiger-Untersuchung. Die Schuleingangsuntersuchung findet bei Kindern vor Schuleintritt statt. Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist für Kinder und Jugendlichen, die bereits die Schule besucht haben, aber z. B. zugezogen sind.
Die Eltern werden hierzu mit ihrem Kind in das Gesundheitsamt eingeladen. Ärzte im Gesundheitsamt führen eine allgemeine körperliche Untersuchung durch, prüfen, ob das Kind gut sehen und hören kann und fragen, ob es chronische Krankheiten gibt. Diese Untersuchung ist sehr wichtig für die Kinder, aber auch für die Eltern. So können mögliche Krankheiten oder Beschwerden frühzeitig erkannt werden und das Kind kann notwendige Therapien erhalten und gezielte gefördert werden. Falls besondere Einschränkungen (wie chronische Krankheiten oder eine Behinderung) vorliegen, werden diese der Schule mitgeteilt. Nur so können diese Einschränkungen berücksichtigt werden und die Kinder erhalten eine Unterstützung im Schulalltag.
In Deutschland besteht für den Besuch der Schule außerdem eine Impfpflicht gegen die Masernerkrankung. Wenn die Kinder noch nicht gegen Masern geimpft sind, werden die Eltern vor Ort über die Impfung beraten und in Einzelfällen kann die Impfung direkt am Untersuchungstermin nachgeholt werden.

Bitte nehmen Sie den Termin für die Seiteneinsteiger-Untersuchung wahr, denn so erhält ihr Kind einen möglichst guten Start in die Schule. Sollten Sie an dem Termin verhindert sein, bittet das Gesundheitsamt unbedingt um eine frühzeitige Absage, damit der Termin wieder vergeben werden kann.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise