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Stadt Offenbach

Magistrat beschließt Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für Kita-Träger

17.11.2023

Die in Offenbach tätigen Kita-Träger können im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen. Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den Stadtverordneten eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um fünf Prozent vorzuschlagen. Bürgermeisterin und Kita-Dezernentin Sabine Groß erläutert: „Die allgemein steigenden Personalkosten stellen auch die Kita-Träger vor eine herausfordernde Situation. Kindertagesstätten sind wichtige Bildungs- und Betreuungssorte für die Jüngsten in unserer Stadt. Deshalb ist es bedeutsam, dass der Kita-Bereich ausreichend finanziert ist. Dabei müssen wir selbstverständlich immer auch Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadt nehmen. Der eindeutige Schwerpunkt im Haushalt der Stadt Offenbach liegt weiterhin und richtigerweise beim Thema Bildung und Betreuung. Der jetzt vorliegende Vorschlag des Magistrats ist aus meiner Sicht ein guter Vorschlag, der die städtische Haushaltslage ebenso berücksichtigt wie die Verantwortung, die wir für eine gute Bildung und Betreuung der Jüngsten tragen.“

Für das Jahr 2024 hat der Magistrat jetzt eine Anhebung der Betriebskostenzuschüsse um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr beschlossen. „Das Jugendamt hat hierzu mehr als nur die Entwicklung zwischen 2023 und 2024 in die Kalkulation einfließen lassen“, so Groß: „Es hat sowohl die Steigerung der Betriebskostenzuschüsse seit 2022 berücksichtigt als auch die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Letztere stellen auch für die freien Kita-Träger eine wichtige Referenz dar.“ Die Tarifsteigerungen umfassten Einmalzahlungen 2023 sowie Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen 2024 und wurden in die Kalkulation entsprechend eingerechnet.

Hintergrund: Für die Berechnung der Betriebskostenzuschüsse für Träger von Kindertagesstätten zieht die Stadt Offenbach die Landespersonalkostentabelle (LPKT) heran. Referenzwert für die jährliche Anhebung dieser Zuschüsse ist die Tabelle für das Jahr 2015. Dabei sichert die Stadt den Trägern auch bei negativen Entwicklungen über die Jahre hinweg durchschnittlich eine jährliche Erhöhung um mindestens zwei Prozent zu. Für das Jahr 2023 wurde erstmals eine vierprozentige Steigerung fortgeschrieben, um die Träger in die Lage zu versetzen, die überproportional steigenden Kosten insbesondere für Personal, Energie und Lebensmittel auffangen zu können.



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