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Stadt Offenbach

Sozialbericht 2021/2022

07.07.2023 – Der Sozialbericht zeigt, dass Offenbach krisenfest geblieben ist und weiterhin positive Entwicklungen aufweist.

Die Stadt Offenbach hat einen neuen Sozialbericht vorgelegt. Er enthält aktuelle Informationen und Daten aus den Jahren 2021 bis 2022 sowie aus den vergangenen zehn Jahren zur Arbeitslosigkeit, zur Beschäftigung und insbesondere zu der Situation in den sozialen Sicherungssystemen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende und SGB XII - Sozialhilfe. Des Weiteren werden Informationen zu den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen für Bildung und Teilhabe, zur Armut unter Kindern und Jugendlichen sowie zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit dargestellt.

Die Ergebnisse des Sozialberichts fasst Sozialdezernent Martin Wilhelm folgendermaßen zusammen: „Der Sozialbericht zeigt, dass sich die soziale Lage in Offenbach trotz Corona-Pandemie und Krieg in Osteuropa mit Blick auf die sozialen Sicherungssysteme bis Ende 2022 in der Gesamtheit nicht - wie vor zwei Jahren vielleicht zu befürchten war - deutlich verschlechtert hat. Im Gegenteil, im Vergleich zum Jahr 2020 und zu den davorliegenden Jahren fielen die Entwicklungen vergleichsweise positiv aus. So gab es trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage und anhaltend starkem Bevölkerungswachstums weiter rückläufige Zahlen bei den Leistungsberechtigten im SGB II. Auch im Vergleich zu anderen hessischen Großstädten entwickelte sich Offenbach hier positiv.“

Ende des Jahres 2022 wohnten in Offenbach mit Hauptwohnsitz 143.678 Menschen. Das waren knapp 2,3 Prozent mehr als im Dezember 2020. Der Anteil der Nichtdeutschen stieg auf 41,4 Prozent. Ein Anstieg stellt eine wachsende Herausforderung für den Arbeitsmarkt dar, weil Nichtdeutsche dort häufig schlechtere Chancen als die deutsche Erwerbsbevölkerung haben.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am Wohnort Offenbach stieg von September 2020 bis 2022 um 6,1 Prozent auf 58.815 Personen und damit beinahe doppelt so stark wie in Hessen (3,3 Prozent). Die Arbeitslosigkeit sank im gleichen Zeitraum. Ende Dezember 2022 waren 6.399 Personen und damit 17,9 Prozent weniger arbeitslos gemeldet als im Dezember 2020. Die Arbeitslosenquote sank von 10,3 auf 8,3 Prozent.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und deren leistungsberechtigten Personen in Offenbach von Dezember 2020 bis 2022. So gab es Ende des Jahres 2022 6.734 Bedarfsgemeinschaften mit 14.085 leistungsberechtigten Personen. Dies waren 5,9 Prozent Bedarfsgemeinschaften bzw. 8,0 Prozent Leistungsberechtigte weniger als im Dezember 2020. Die Zahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Bedarfsgemeinschaften (in der Regel Kinder unter 15 Jahren) sank in dieser Zeit um 463 auf 4.241 Personen.

Abbildung 1: Entwicklung der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften und ihrer Personen.

Auch im landesweiten Vergleich – hier im Zeitraum Dezember 2021-2022 – zeigte Offenbachs Entwicklung als nahezu einzige Großstadt einen Rückgang bei den Bedarfsgemeinschaften (minus 1,2 Prozent) bzw. bei den Personen in Bedarfsgemeinschaften (minus 2,7 Prozent, Vergleich Abbildung 1).

Die SGB-II-Quote (Anteil aller Leistungsberechtigten im SGB II an der Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze) lag im Dezember 2022 in Offenbach bei 11,5 Prozent und damit niedriger als am Vorjahresende (12,0 Prozent) und im Dezember 2020 (12,7 Prozent). Die durchschnittliche SGB-II-Quote unter der nichtdeutschen Bevölkerung war mit 14,0 Prozent deutlich höher als diejenige der deutschen Bevölkerung (10,0 Prozent). Auf der Ebene der Statistischen Bezirke zeigt sich die räumliche Ungleichverteilung im SGB-II-Bezug: Die drei Innenstadtbezirke Hochschule für Gestaltung, Wilhelmschule und Mathildenschule wiesen mit bis zu 16,1 Prozent weit überdurchschnittliche Werte auf. Hingegen blieben die Bezirke Mühlheimer Straße, Waldheim, Rumpenheim, aber auch Kaiserlei (einschl. Hafen) mit Werten bis hinunter zu 4,5 Prozent weit unter dem Durchschnitt.

Die Zahl von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, unter denen sich auch Erwerbsfähige befanden, sank gegenüber den Vorjahren auf 5.142 im Dezember 2022 (nach 5.581 Personen im Dezember 2020 und 5.338 Personen im Dezember 2021). Bei einem gleichzeitigen Wachstum dieser Altersgruppe in der Bevölkerung um 0,2 Prozent von Dezember 2020 bis 2021 und 2,0 Prozent von Dezember 2021 bis 2022 hatte dies eine verstärkte Wirkung auf die SGB-II-Quote dieser Altersgruppe (Anteil der Kinder unter 18 Jahren im SGB II an der entsprechenden Altersgruppe in der Bevölkerung): Sie sank von 22,5 Prozent im Dezember 2020 auf 20,4 Prozent im Dezember 2022 (Vergleich Abbildung 2).

„Wenn wie vor acht Jahren nicht mehr jedes dritte Kind in einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft lebt, sondern der Anteil deutlich auf ein Fünftel aller Kinder zurückgegangen ist, dann ist das eine sehr gute Entwicklung“, so Sozialdezernent Martin Wilhelm. „Wir haben immer noch Kinderarmut in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Aber die Belastung ist in den letzten Jahren spürbar geringer geworden und das motiviert uns, unsere Anstrengungen zum Abbau von Armut fortzusetzen“, so Wilhelm weiter. 

Der Anteil von Personen, die Leistungen aus dem SGB II erhielten, weil ihr Arbeitslosengeld I nicht für den Lebensunterhalt reichte („Aufstocker“), sank bis zum Dezember 2022 auf 200 Personen (nach 494 Personen im Dezember 2020). Der Anteil von leistungsberechtigten Personen im SGB II, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen („Ergänzer“), sank auf 2.285 Personen. Dies entsprach einem Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 23,4 Prozent.

Im Bereich des Sozialgesetzbuches XII, das neben der Sozialhilfe vor allem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit abdeckt, stieg die Zahl der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen im Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahresende auf 4.009 Personen (plus 4,6 Prozent) in 3.622 Bedarfsgemeinschaften (plus 4,3 Prozent) an. Auch der Anteil der Nichtdeutschen unter ihnen stieg weiter an und erreichte im Dezember 2022 44,1 Prozent.

Rund 90 Prozent der Personen erhielten nach Kap. 4 SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anstieg bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung fiel mit plus 5,2 Prozent von Dezember 2021 bis 2022 stärker aus als bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung wegen Alters (plus 3,7 Prozent). Der Anteil der Bevölkerung in der Grundsicherung an der Gesamtbevölkerung war im Dezember 2021 (letzter Vergleichswert) in Offenbach mit 2,5 Prozent höher als in Hessen (1,6 Prozent).

Die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe nahm bis zum Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren weiter ab. Dies hat seine Gründe insbesondere in den sinkenden Zahlen von Leistungsberechtigten sowie in den Folgen der Pandemie, die Teilhabe und Zusammenkünfte nahezu zum Stillstand brachte. Im Leistungsbereich des SGB II nahmen im Jahr 2022 rund 7.600 Personen (einschl. Mehrfachzählungen) eine oder mehrere Leistungen in Anspruch.

Bei der Wohnungs- und Obdachlosigkeit haben sich im Jahr 2022 gegenüber den beiden Vorjahren die Unterkunftszahlen bei den meisten hier dargelegten Unterkunftsarten in der Summe verringert. Bei der Zentralen Vermittlung von Unterkünften, über die die meisten Notfallübernachtungen vermittelt werden, sank die Zahl der vermittelten Übernachtungen im Jahr 2022 gegenüber 2020 um minus 5,9 Prozent auf 181.408. Im Tagesdurchschnitt waren es 469 Leistungsberechtigte aus den Bereichen des SGB II, SGB XII und dem AsylbLG. Pandemiebedingt gab es in den Jahren 2020 bis 2022 zum Teil deutliche Einschränkungen bei einigen Unterkunftsangeboten. Im Frauenhaus wurden im Jahr 2022 so viele Übernachtungen gezählt wie vor der Pandemie im Jahr 2019.

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