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Stadt Offenbach

Masern in Offenbach

13.02.2024

In der Stadt Offenbach sind drei Kinder an Masern erkrankt. Das Stadtgesundheitsamt hat die Fälle und deren Kontaktpersonen ermittelt und zusammen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Masern gehören immer noch zu den ansteckendsten Virusinfektionen, die auch Langzeitwirkungen haben können. Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung, selbst aus einigen Metern Entfernung. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden. Aus diesem Grund wird dagegen seit Jahren erfolgreich geimpft. Das Infektionsschutzgesetz schreibt für Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen einen vollständigen Masernschutz vor. Nicht alle Menschen können geimpft werden – zum Beispiel Neugeborene und Kinder bis zu 9 Monaten. Geimpfte schützen andere vor Ansteckung.

Die erkrankten Kinder in Offenbach hatten zu mehreren Menschen Kontakt, bevor die Erkrankung erkannt wurde. Darunter waren auch Ungeimpfte, denen eine Impfung als Schutz angeboten wurde. Einige Kontaktpersonen wurden zur weiteren Betreuung an die Gesundheitsämter ihrer Wohnorte übergeben. Ungeimpften hat das Stadtgesundheitsamt das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen untersagt.

In Offenbach wurden alle Ärztinnen und Ärzte und die umliegenden Gesundheitsämter informiert und sensibilisiert. Trotz dieser Maßnahmen können weitere Erkrankungen in Offenbach und Umgebung auftreten. Masernviren halten sich mehrere Stunden in der Raumluft, wenn ein Erkrankter sich darin aufgehalten hat.

Krankheitszeichen, die auf Masern hinweisen, sind Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und Kopfschmerzen. Das Fieber steigt gewöhnlich noch an und ab dem 2. bis 4. Krankheitstag zeigt sich der Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken, der zunächst im Gesicht, hinter den Ohren beginnt und sich später auf den ganzen Körper ausbreiten kann.

Kranke und Eltern, deren Kinder diese Krankheitszeichen aufweisen, sollen vor dem Betreten einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses diese informieren, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

„Zum Schutz vor den Masernviren wird die gut verträgliche Masernschutzimpfung ab dem 11. Lebensmonat angeboten. Vor allem sehr junge Kinder sind gefährdet durch eine Maserninfektion schwere Komplikationen zu erleiden. Dazu zählen Gehirnentzündungen und ein in den Jahren nach einer Maserninfektion auftretender Abbau des Gehirns (SSPE), der tödlich endet. Menschen im Umfeld von Säuglingen sollten alle geimpft sein, um die Kinder zu schützen“, erläutert Dr. Bernhard Bornhofen, Leiter des Stadtgesundheitsamtes.

Besonders gefährdet sind Kinder unter fünf Jahren und ungeimpfte Erwachsene über 20 Jahren sowie Schwangere. Eine lebenslange Immunität bewirkt eine zweimalige Impfung oder die durchgemachte Erkrankung. Masern können nicht mit Medikamenten behandelt werden. Nur die Symptome und bakterielle Folgeinfektionen können gelindert werden. In Deutschland sterben jährlich bis zu sieben Menschen an Masern.

Aufgrund der langen Inkubationszeit von 14 Tagen lässt sich noch nicht abschätzen, wie viele Menschen sich bei den bisher bekannten Fällen angesteckt haben. Das Stadtgesundheitsamt empfiehlt Kontaktpersonen, sich auch dann impfen zu lassen, wenn der Impfstatus nicht bekannt ist. In Räumen mit hoher Fluktuation und möglicherweise vielen Viren in der Raumluft schützen Masken und Luftfilter vor einer Ansteckung.

Bitte überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit Ihren Masernimpfschutz und lassen Sie sich ggfs. von Ihrem Arzt beraten oder impfen.

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