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Stadt Offenbach

Unabhängige Beschwerdestelle nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Mit der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle kommt die Stadt Offenbach der Aufforderung des am 1. August 2017 in Kraft getretenen Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes nach, eine neutrale Stelle für Anregungen und Beschwerden einzurichten.

Die Beschwerdestelle Psychiatrie nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für die Stadt Offenbach ist dazu eingerichtet worden, um Beschwerden der Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen psychiatrischer Einrichtungen entgegenzunehmen und eine Verbesserung der Situation zu erwirken.

Dies kann geschehen zum Beispiel durch ein vermittelndes Gespräch zwischen den betroffenen Parteien, das eine gute Konfliktlösung zum Ziel hat.

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