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Stadt Offenbach

Informationen zur Datenverarbeitung bei schulzahnärztlichen Untersuchungen

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung

1. Allgemeines

Mit diesen Informationen teilen wir Ihnen mit, wie das Stadtgesundheitsamt Offenbach am Main mit personenbezogenen Daten im Rahmen der schulzahnärztlichen Untersuchung und der freiwilligen Teilnahme an der Intensivprophylaxe, umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat eine sehr hohe Wichtigkeit,
deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. 


Die Aufgaben des Gesundheitsamtes umfassen unter anderem:

  • Die regelmäßige zahnärztliche Untersuchung von Schul- und Kindergartenkindern.
  • Intensivprophylaxe wie zum Beispiel die Fluoridlack-Touchierung.
  • Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit durch Information der Öffentlichkeit; epidemiologische Erhebungen und Analysen sowie Gesundheitsberichterstattung als Entscheidungshilfe für das kommunale Handlungsfeld.

2. Datenvereinbarung

Daten, die wir - unter Beachtung des Prinzips der Datensparsamkeit - bei Ihnen erheben (zum Beispiel in Form von auszufüllenden Formularen, zahnärztliche Untersuchung) benötigen wir zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Zur sicheren Verarbeitung Ihrer Daten haben wir die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen. Dazu zählt unter anderem insbesondere, dass nur autorisiertes Fachpersonal Zugang zu Ihren Daten hat.

2.1 Rechtsgrundlage(n) der Datenerhebung

  • EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Paragraf 21 Sozialgesetzbuch V
  • Hessisches Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (Paragrafen 10, 11, 18, 22)
  • Verordnung über die Zulassung und Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege
  • Hessisches Kinderschutz-Gesetz
  • Hessisches Schulgesetz (Paragrafen 71, 72, 141)
  • Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz
  • und andere

2.2 Folgen einer Nichtbereitstellung von Daten

Schulzahnärztliche Untersuchungen sind verpflichtend, die Teilnahme an der Intensivprophylaxe und Angaben zur Anamnese sind freiwillig. Die Nichtbereitstellung der Angaben erschwert allerdings die Beurteilung des Kindes und schränkt die individuelle Beratung ein.

2.3 Empfänger beziehungsweise Kategorien von Empfängern der Daten

Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an Dritte.

2.4 Übermittlung der Daten an Drittländer

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland erfolgt nicht.

2.5 Datenquellen

Personenbezogene Daten werden ausdrücklich bei der betroffenen Person erhoben.

2.7 Dauer der Speicherung der Daten beziehungsweise Kriterien für die Festlegung dieser Dauer 

Ihre Daten werden nach den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt (zum Beispiel Unterlagen zur schulärztlichen Untersuchung bis zum Ablauf des 23. Lebensjahres, Arztbriefe für 10 Jahre, Röntgenbilder 30 Jahre).

Zur Dauer der Speicherung aus fachlicher Sicht können weitere gesetzliche Aufbewahrungspflichten hinzutreten zum Beispiel Aufbewahrung von für den Jahresabschluss relevanten Unterlagen gemäß Paragraf 37 Hessische Gemeindehaushaltsverordnung - und dazu führen, dass Daten über den vorgenannten Zeitraum hinaus gespeichert werden müssen. In diesen Fällen werden die Daten nicht gelöscht, sondern gesperrt.

3. Rechte

Sie haben nach Datenschutzgrundverordnung und Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz das 

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO, § 33 HDSIG),
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO, § 34 HDSIG),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO, Paragraf 34 HDSIG); dieses Recht ersetzt nach HDSIG in bestimmten Fällen das Recht auf Löschung,
  • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO, Paragraf 35 HDSIG), soweit sich die Erfassung auf Ihre Einwilligung stützt.
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).

4. Folgen eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung der Daten

Sofern ein Widerspruch möglich ist, werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung uns gesetzlich obliegender (Dokumentations-)Pflichten verwendet. Der Zugang zu den Daten wird soweit gesperrt, dass nur noch die vorgenannten Zwecke erreicht werden können.

5. Widerruf einer Einwilligung

Widerrufen Sie eine Einwilligung (zur Übermittlung von Daten), erhalten die entsprechenden Empfänger keine weiteren Sie betreffenden Daten.

Ein Widerspruch / ein Widerruf gilt immer (nur) für die Zukunft, so dass die genannten Folgen entweder ab Eingang oder zu einem von Ihnen genannten späteren Termin eintreten.

6. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Magistrat der Stadt Offenbach
- Stadtgesundheitsamt - 
63061 Offenbach am Main 
E-Mail: gesundheitsamtoffenbachde

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: 
Der Magistrat der Stadt Offenbach 
- Stabsstelle Datenschutz & Antikorruption - 
Berliner Str. 100, 63065 Offenbach am Main 
E-Mail: datenschutzoffenbachde 
Tel.: 069/8065-3300

7. Aufsichtsbehörde in Datenschutzangelegenheiten

Sollten Sie zu der Einschätzung gelangen, dass wir trotz aller Sorgfalt unrechtmäßig mit Ihren Daten umgehen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können sich an jede Aufsichtsbehörde in der EU wenden. Zuständigkeitshalber wird jedoch immer die folgende Stelle befasst werden:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Postfach 3163 
65021 Wiesbaden 
Telefon: +49 (0)611/1408-0 
E-Mail: poststelledatenschutz.hessende

Erläuterungen und Hinweise