Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Tipps des Veterinäramtes zum Reisen mit Hunden und Katzen

11.08.2022 – Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich frühzeitig über mögliche Auswirkungen Gedanken machen und die Einreise-Bedingungen des jeweiligen Urlaubslandes beachten.

Das Veterinäramt der Stadt Offenbach bittet die Halterinnen und Halter zu klären, ob die Reise möglicherweise mit zu viel Stress für das Haustier verbunden sein könnte. Gerade Katzen sind dem Standort treu und vertragen es meist besser, im gewohnten Umfeld belassen zu werden und von einer vertrauenswürdigen Person dort während des Urlaubes versorgt zu werden. Hunde sind hier anders: Sie folgen ihrem Herrchen oder Frauchen am Liebsten überall hin mit, ganz nach dem Motto „Hauptsache wir sind zusammen!“ Aber auch hier sollte abgewogen werden, ob der Hund unbedingt in jedes Land mitgenommen werden sollte. Die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sollten sich im Vorfeld über folgende Punkte Gedanken machen:

  • Ist der Hund fit genug für die Reise?
  • Ist es ein „kurznasiger“ Hund, zum Beispiel ein Mops? Dann lieber keine heißen Urlaubsländer wählen, da diese Rassen schon per se ein Problem mit der Thermoregulation haben
  • Ist der Hund ängstlich? Kann ihm ein Transport allein im Frachtraum eines Flugzeuges zugemutet werden?
  • Eine Beratung beim praktischen Tierarzt wird empfohlen zur Ektoparasiten Prophylaxe, um einer Ansteckung mit Reisekrankheiten vorzubeugen und zur Kontrolle der Impfungen

Monika Grimm, Leiterin des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, empfiehlt den Halterinnen und Halter zu überlegen, ob nicht generell ein „hundefreundlicher“ Urlaub mit kurzer Anfahrt und gemäßigtem Klima am Zielland geplant werden kann.

Ist die Entscheidung der Tierhalter gefallen, das Tier mitzunehmen, sind je nach Urlaubsland zahlreiche Bestimmungen einzuhalten.

EU-Heimtierausweis mitführen

Bei Reisen muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Er enthält unter anderem eine individuelle Mikrochip -Nummer des Tieres sowie den Nachweis der aktuell gültigen Tollwutimpfung, die für Reisen am wichtigsten ist. Den Ausweis stellen die praktischen Tierärzte aus. Mit diesem korrekt ausgefüllten Ausweis und der gültigen Tollwut Impfung kann innerhalb der EU problemlos ohne weitere Dokumente gereist werden.

Für die Reise in Drittländer wird zusätzlich ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses wird von einem Amtstierarzt des Veterinäramtes am Wohnort ausgestellt. Für dieses Zeugnis wird der Hund klinisch untersucht und bescheinigt, dass das Tier aus einem tollwutfreien Land kommt und keine offensichtlich ansteckenden Krankheiten hat. Ebenso wird der Tollwut-Impfschutz überprüft und vermerkt. Das Zeugnis ist nach dem Ausstellen zehn Tage gültig. Es ist zu beachten, dass es Länder gibt, die Zeugnisse nur akzeptieren, wenn diese zum Beispiel erst fünf Tage vor Abreise ausgestellt wurden. Hier ist es wichtig, sich vor der Abreise gut zu informieren.

Zusätzlich haben manche Länder (zum Beispiel Norwegen) weitere Einreisebedingungen an Hund und Katze gestellt: Hier muss das Tier kurz vor Einreise entwurmt werden und dies muss auch im EU-Heimtier Ausweis vom durchführenden Tierarzt dokumentiert werden.

Länder wie Australien, Neuseeland, Japan, Israel und Island haben sehr umfangreiche Einreisebedingungen mit Quarantäne und aufwendigen Vorbereitungen dazu.

Zusätzlich zu den Einreisebedingungen des jeweiligen Landes müssen bei vielen Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel Türkei, Serbien) die Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland nach dem Urlaub beachtet werden. Nach einem Aufenthalt in der Türkei benötigen Katze und Hund eine Tollwut-Titer-Untersuchung, um wieder in die EU, also nach Deutschland, einreisen zu dürfen. Dies ist bereits vor dem Urlaub beim Haustierarzt zu veranlassen.

Zu Bedenken ist immer, dass das Tier bei fehlenden Unterlagen und einer Grenz-Kontrolle entweder nicht weiterreisen darf oder bei Wiedereinreise zuerst in Quarantäne gehalten werden muss.

Wer Tiere aus dem Ausland mitbringen will, muss Bedingungen klären

Will die Familie ein neues Haustier mit in die Heimat bringen, muss im Urlaubsland beim dortigen Tierarzt/Amtsveterinär erfragt werden, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Wichtige Informationen befinden sich hierzu auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter dem unten stehenden Link.

Fragen zu Reisen mit Tieren beantworten die Amtstierärzte des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach telefonisch unter der Rufnummer 069 8065-4910. Bei intensiverem Gesprächsbedarf und für die Ausstellung amtstierärztlicher Zeugnisse wird um eine Terminvereinbarung gebeten.


Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise