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Stadt Offenbach

Stichtag für private und gewerbliche Halter von Nutztieren

27.12.2022

Nicht nur für Landwirte, sondern auch für private Personen gilt: Jeder der Nutztiere hält, muss sie beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Darauf weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main hin. Zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden ist dabei unerheblich. Als sogenannte Nutztiere gelten: Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Laufvögel, Fasane, Perl-und Rebhühner, Wachteln, Tauben sowie Gehegewild und Bienenvölker. Auch Alpakas, Lamas und Kamele (Kameliden) sind meldepflichtig.

Bei der hessischen Tierseuchenkasse sind zu melden:

  • Einhufer: Pferde einschließlich Fohlen, Esel, Maulesel und Maultiere
  • Rinder
  • Schafe: alle Rassen einschließlich Lämmer
  • Schweine
  • Ziegen
  • Bienen: nur Völker, die nicht beim Landesverband Hessischer Imker (LHI) gemeldet sind.
  • Geflügel: Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln
  • Gehegewild: Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten werden.

Zusätzlich beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in Alsfeld (HVL) müssen sich Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln anmelden. Hier wird eine Registriernummer vergeben, die dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen ist. Rinder-, Schweine-, Schafe- und Ziegenhalter sind darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum 15. Januar die Anzahl ihrer Tiere unaufgefordert beim HVL in der „HI-Tier-Datenbank“ zu melden. Der HVL versendet zu diesem Zweck keine Erinnerungsschreiben.

Die Anmeldungen an alle Institutionen können problemlos online oder per Post erfolgen. Sind die Tiere einmal gemeldet, muss bei der Hessischen Tierseuchenkasse die sogenannte Stichtagsmeldung immer zum 1. Januar eines Kalenderjahres erfolgen, dies geht online am schnellsten. Weitere Informationen hierzu finden Halter von Nutztieren auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Hessen, des HVLs oder auch unter:

Anzahl der Tiere bis 15. Januar melden!

Ist bis zum 20. Januar keine korrekte Stichtagsmeldung über die aktuelle Anzahl der Tiere bei der Tierseuchenkasse und der HI-Tier eingegangen, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Wenn die Meldepflicht erfüllt und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt sind, hat der Halter Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse zum Beispiel im Seuchen- oder Krankheitsfall. Hierzu zählt auch die Kostenerstattung für die Beseitigung von verstorbenen Tieren, die der Beitragspflicht unterliegen.

Besonders in diesem Winter ist eine korrekte Meldung wieder besonders wichtig, da die Geflügelpest auf dem Vormarsch ist. Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp 5 breitet sich von Norddeutschland weiter aus. Hier sind schon viele Tierverluste bei Wildvögeln zu beklagen. Da die Krankheit auch in private Geflügelhaltungen eingeschleppt werden kann, ist es für die zuständigen Behörden sehr wichtig, dass diese registriert sind, um Informationen die Seuche betreffend oder auch Anordnungen und Verfügungen an die Halter weiter zu geben.

Bei Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach, unter der Rufnummer 069 8065-4910 oder per E-Mail veterinaeramtoffenbachde gerne zur Verfügung.


Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

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