Tipps des Veterinäramtes zum Reisen mit Hunden und Katzen
Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf Hund, Katze und Co. Gedanken machen und die Einreise-Bedingungen des jeweiligen Urlaubslandes beachten.
Das Veterinäramt der Stadt Offenbach bittet die Halterinnen und Halter zu klären, ob die Reise möglicherweise mit zu viel Stress für das Haustier verbunden sein könnte. Gerade Katzen sind sehr standorttreu und vertragen es meist besser, im gewohnten Umfeld zu bleiben und von einer vertrauenswürdigen Person dort während des Urlaubes versorgt zu werden. Hunde sind hier anders: sie folgen ihrem Herrchen oder Frauchen am Liebsten überall hin, ganz nach dem Motto „Hauptsache wir sind zusammen!“ Aber auch hier gilt es abzuwägen, ob der Hund unbedingt in jedes Land mitgenommen werden sollte. Die Hundebesitzerinnen und -besitzer machen sich am besten über folgende Punkte Gedanken:
- Ist mein Hund fit genug für die Reise?
- Habe ich einen „kurznasigen“ Hund, zum Beispiel einen Mops? Dann lieber keine heißen Urlaubsländer wählen, da diese Rassen schon per se ein Problem mit der Thermoregulation haben
- Ist mein Hund ängstlich? Kann ich ihm einen Transport zum Beispiel allein im Frachtraum eines Flugzeuges zumuten?
- Beratung beim praktischen Tierarzt zur Ektoparasiten Prophylaxe, um einer Ansteckung mit Reisekrankheiten vorzubeugen und Kontrolle der Impfungen
Sind diese Punkte geklärt, sollte man nochmal in sich gehen und überlegen, ob man nicht generell einen „hundefreundlichen“ Urlaub mit kurzer Anfahrt und gemäßigtem Klima am Zielland planen kann.
Ist die Entscheidung der Familie gefallen, das Tier mitzunehmen, sind zahlreiche Bestimmungen einzuhalten:
EU-Heimtierausweis mitführen
Bei Reisen muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Er enthält unter anderem eine individuelle Mikrochip -Nummer des Tieres sowie den Nachweis der aktuell gültigen Tollwutimpfung, die für Reisen am wichtigsten ist. Den Ausweis stellen die praktischen Tierärzte aus. Mit diesem korrekt ausgefüllten Ausweis und der gültigen Tollwutimpfung ist eine Reise innerhalb der EU problemlos ohne weitere Dokumente möglich.
Für die Reise in Drittländer wird zusätzlich ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses wird von einem Amtstierarzt des Veterinäramtes am Wohnort ausgestellt. Für dieses Zeugnis wird der Hund klinisch untersucht und bescheinigt, dass das Tier aus einem tollwutfreien Land kommt und keine offensichtlich ansteckenden Krankheiten hat. Ebenso wird der Tollwut-Impfschutz überprüft und vermerkt. Das Zeugnis ist nach dem Ausstellen 10 Tage gültig. Es ist zu beachten, dass es Länder gibt, die Zeugnisse nur akzeptieren, wenn diese zum Beispiel erst fünf Tage vor Abreise ausgestellt wurden. Hier ist es wichtig, sich vor der Abreise gut zu informieren.
Zusätzlich haben manche Länder (zum Beispiel Norwegen) weitere Einreisebedingungen an Hund und Katze gestellt: Hier muss das Tier kurz vor Einreise entwurmt werden und dies muss der Tierarzt auch im EU-Heimtierausweis dokumentieren.
Länder wie Australien, Neuseeland, Japan, Israel und Island haben sehr umfangreiche Einreisebedingungen mit Quarantäne und aufwendigen Vorbereitungen dazu.
Zusätzlich zu den Einreisebedingungen des jeweiligen Landes müssen bei vielen Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel Türkei, Serbien) die Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland nach dem Urlaub beachtet werden. Nach einem Aufenthalt in der Türkei benötigen Katze und Hund zum Beispiel eine Tollwut-Titer-Untersuchung, um wieder in die EU, also nach Deutschland, einreisen zu dürfen. Dies ist bereits vor dem Urlaub beim Haustierarzt zu veranlassen.
Zu Bedenken ist immer, dass das Tier bei fehlenden Unterlagen und einer Grenz-Kontrolle entweder nicht weiterreisen darf oder bei Wiedereinreise zuerst in Quarantäne gehalten werden muss.
Wer Tiere aus dem Ausland mitbringen will, muss Bedingungen klären
Will die Familie unbedingt ein neues Haustier mit in die Heimat bringen, muss im Urlaubsland beim dortigen Tierarzt/Amtsveterinär erfragt werden, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Wichtige Informationen befinden sich hierzu auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de).
Fragen zu Reisen mit Tieren beantworten die Amtstierärzte des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach telefonisch unter 069 8065-4910. Bei intensiverem Gesprächsbedarf und für die Ausstellung amtstierärztlicher Zeugnisse wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 13:00 Uhr |