Augen auf beim Hundekauf: Tierwohl muss an erster Stelle stehen
Hunde- und Katzenrassen mit großen Augen und kurzen Schnauzen sind aktuell im Trend. Mit diesen Merkmalen bedienen sie das Kindchen-Schema – viele Menschen finden das süß. Dass die Tiere aber unter ihrem vermeintlich niedlichen Aussehen leiden und diese Merkmale sie krankmachen, wissen viele Menschen nicht. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, keine Tiere aus Qualzucht zu kaufen.
Hunderassen mit kurzer Schnauze und Glubschaugen wie Mops, Englische oder Französische Bulldogge sind derzeit besonders gefragt. Damit die Tere möglichst niedlich aussehen, wurden ihre Nasen über Jahrzehnte hinweg immer kürzer gezüchtet. Das Aussehen stand dabei über dem Wohl der Tiere, denn die kurzen Nasen können ihre Funktion nicht mehr richtig erfüllen. Ein Resultat kann eine gestörte Thermoregulation sein: Die Tiere können ihre Körpertemperatur nicht durch Hecheln regulieren, da die Oberfläche der Nasenschleimhaut viel zu klein ist. Sie bekommen schlecht Luft, was sich durch Röcheln und Schnarchen bemerkbar macht. Die Tiere leiden unter permanenter Atemnot. Daher spricht man in diesen Fällen von Qualzucht.
Rassemerkmale verursachen Gesundheitsprobleme
Durch den viel zu klein gezüchteten Schädel der Hunde ergeben sich weitere gesundheitliche Probleme: Haut und Augen sind im Verhältnis zu groß, daher bilden sich Hautfalten, in denen schmerzhafte Ekzeme entstehen können. Augenerkrankungen sind vorprogrammiert, da die Tiere ihre Augenlieder kaum schließen können.
Auch Katzen bleiben von Qualzucht nicht verschont: Die Sphynx-Katze zum Beispiel wird ohne Fell gezüchtet und auch Tasthaare sind bei dieser Rasse oft nicht vorhanden. Diese Tast- oder Schnurrhaare sind für Katzen aber eigentlich wichtig für die Orientierung, vor allem bei Nacht.
Tierschutzgesetz verbietet Qualzucht
Im Tierschutzgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, Tiere zu züchten, bei denen „Körperteile für den artgerechten Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind“ (Paragraf 11b Tierschutzgesetz). In der Praxis lässt sich das aber nur schwer überwachen. „Wer gewerblich Tiere züchtet, braucht eine Erlaubnis nach Paragraf elf des Tierschutzgesetzes“, erklärt Dr. Clarissa Prinzinger, amtliche Tierärztin beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Um diese Erlaubnis zu erhalten, prüft das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Sachkunde und die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Sofern die Tiere, mit denen gezüchtet werden soll, schon im Besitz des Antragstellers sind, werden sie begutachtet. „Wir können Auflagen machen, wenn zum Beispiel mit einem Mops gezüchtet werden soll, der unter großen Atemproblemen leidet, und vorgeben, dass dieser Hund nicht zur Zucht eingesetzt werden darf und kastriert werden muss“, so Prinzinger. „Auch wenn eine Sphynx-Katze keine Schnurrhaare hat, können wir die Zucht mit diesem Tier untersagen.“ Zuchttiere können aber auch erst angeschafft werden, nachdem die Genehmigung ausgestellt wurde. In diesem Fall erfolgt keine Begutachtung der Tiere.
Für bestimmte Rassen, die häufig von Erbkrankheiten betroffen sind, gibt es auch besondere gesetzliche Vorgaben für Untersuchungen, die für eine Zuchtzulassung durchgeführt werden müssen. Schäferhunde, mit denen gezüchtet werden soll, müssen zum Beispiel geröntgt werden, um eine sogenannte Hüftdysplasie auszuschließen. Die Hüftdysplasie ist eine genetisch bedingte Verformung der Hüfte. Diese Untersuchungen sollen verhindern, dass mit kranken Hunden gezüchtet wird.
Hobbyzüchter brauchen keine Genehmigung
Schwieriger wird es bei Hobbyzüchtern. Für sie gilt natürlich auch das Tierschutzgesetz, sie brauchen aber keine Erlaubnis zur Zucht. Daher bekommt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz es höchstens durch Zufall mit, wenn Hobbyzüchter Qualzucht betreiben. „Manchmal wenden sich praktische Tierärzte an uns, wenn sie Auffälligkeiten bei den Muttertieren, Welpen oder Kätzchen feststellen. Datenschutzbestimmungen erschweren es den Tierärzten aber, Auffälligkeiten zu melden“, berichtet Prinzinger. „Wir gehen solchen Hinweisen dann nach und führen eine Kontrolle durch. Wenn dabei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden, können wir Auflagen verhängen und die Zucht mit bestimmten Tieren verbieten.“
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz rät allen, die sich ein Tier anschaffen wollen, sich im Vorfeld über die Rasse zu informieren sowie Züchter und Elterntiere gut anzuschauen. „Wenn der Welpe an der Haustür übergeben wird und man nicht hereingebeten wird, kann man davon ausgehen, dass der Züchter etwas verbergen möchte“, warnt Prinzinger. Um Qualzucht im Sinne des Tierwohls nicht zu unterstützen und sich selbst vor den erheblichen Tierarztkosten zu schützen, die mit dem Kauf eines „krank gezüchteten“ Tieres einhergehen, rät das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, sich vor dem Kauf durch einen Tierarzt über gesundheitliche Probleme bestimmter Rassen aufklären zu lassen.
„Einen Hund aus Qualzucht aus Mitleid zu kaufen und ihn vermeintlich zu retten, ist falsch“, betont Prinzinger. „Damit unterstützt man nur Züchter, die das Leid der Tiere in Kauf nehmen, um Geld zu verdienen.“
Qualzucht erkennen: Hinweise der Bundestierärztekammer
Die Bundestierärztekammer warnt davor, einen Hund zu erwerben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, die auf Qualzucht hinweisen:
- Schon nach einem kurzen Sprint ist der Hund mehr aus der Puste als der Hundebesitzer
- Der Hund schnauft, röchelt oder schnarcht im Ruhezustand
- Der Hund atmet sehr schnell
- Der Hund röchelt schon bei mäßigen Temperaturen sehr stark
- Der Hund hat extrem hervorstehende Augen
- Der Hund schielt
- Der Hund hat starke Falten am Nasenrücken
Stand: Januar 2020
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach ist ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach zuständig.
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