Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Offenbach am Main
Den im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung trialogisch von Bürgern, Politik und Verwaltung entwickelten „Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“ hat die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt. Bürgerbeteiligung der Stadt Offenbach am Main erfolgt gemäß den dokumentierten Leitlinien. Die Umsetzung startete mit der Einrichtung der Service- und Beratungsstelle für die Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung Ende 2023.
Präambel
Offenbach am Main gemeinsam gestalten, wichtige Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Stadt zusammen mit der Stadtgesellschaft diskutieren und im Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern abwägen.
Die Beteiligung der Stadtgesellschaft ist für Offenbach ein wichtiges Anliegen. Heute und in den kommenden Jahren werden wichtige und zum Teil wegweisende Entscheidungen getroffen. Dafür sollen die bereits heute vorhandenen Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden und vielfältige Methoden zur Anwendung kommen.
Eine Vielzahl von Interessen der Stadtbewohner sind abzuwägen und in Einklang zu bringen. Dafür braucht es einen Rahmen, der die Bürgerbeteiligung für Offenbach grundsätzlich strukturiert. Die Leitlinien zur Beteiligung sorgen dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung sowie Politikvertreter gemeinsam auf gute Lösungen verständigen können und Entscheidungsprozesse transparent werden. Für die Offenbacher Leitlinien ist definiert: Bürgerinnen und Bürger meint immer alle Einwohnerinnen und Einwohner Offenbachs, unabhängig von ihrer Wahlberechtigung.
Mit den Leitlinien soll auch verbindlich geklärt werden, wann und wie zukünftig über Vorhaben informiert und beteiligt wird, wie man sich in Partizipationsprozessen begegnet und was mit den Ergebnissen der Beteiligung passiert.
Verlässlicher Rahmen für die Beteiligung
Die Leitlinien bilden einen verlässlichen und verbindlichen Rahmen für die Bürgerschaft, für die Politik, die Verwaltung und für die Offenbacherinnen und Offenbacher ...
- zu welchen Themen und Vorhaben
- in welchem Umfang
- zu welchem Zeitpunkt und
- in welcher Art und Weise
...Bürgerbeteiligung in Offenbach stattfindet
Wichtige allgemeine Zielsetzungen
Die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wurden in einem breit angelegten, trialogischen Prozess erarbeitet. Gemeinsam mit Offenbacherinnen und Offenbachern, mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung sowie der Politik wurden die Grundsätze der Beteiligung erarbeitet, diskutiert und auf die lokalen Erfordernisse Offenbachs ausgerichtet. Die dafür eingerichtete Arbeitsgruppe (AG ELLBBB) strukturierte den eigenen Arbeitsprozess, bereitete öffentliche Dialoge vor und verarbeitete die eingegangenen Vorschläge, auch der Verwaltung, zu den Leitlinien. Entstanden sind 10 Leitlinien für Offenbach - als Richtschnur für Dialog, Beteiligung und Diskurs.
Leitsatz 1
Bürgerbeteiligung findet grundsätzlich im Austausch der Offenbacher Bevölkerung untereinander und mit Vertretern von Politik und Verwaltung statt. Alle Gruppierungen der Offenbacher Stadt-Gesellschaft sind angemessen zu beteiligen.
Grundsätze der Anwendung
1
Durch das Zusammenwirken der oben genannten Gruppen kann ein Verständigungsprozess eingeleitet werden, in dem das unterschiedliche Wissen und die verschiedenen Perspektiven auf Vorhaben und Projekte in den Prozess eingebracht werden und gemeinsam ein Weg für die Umsetzung des Vorhabens erarbeitet wird.
2
Bei allen Projekten sollte darauf geachtet werden, dass die beteiligten Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen Interessen der Stadtgesellschaft abbilden. Weitere Interessengruppen können bei Bedarf projektbezogen hinzugezogen werden.
Leitsatz 2
Die Bürgerinnen und Bürger werden an Vorhaben der Stadt Offenbach beteiligt – im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung frühzeitig nach diesen Leitsätzen und im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Grundsätze der Anwendung
1
Unter informeller Beteiligung versteht man das freiwillige Einbeziehen von Bürgerinnen und Bürgern in Planungs- und Gestaltungsprozesse über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus. Die Stadt Offenbach hat sich dafür diese Leitlinien gegeben.
2
Demgegenüber steht die formelle Beteiligung, die in verschiedenen Gesetzen, zum Beispiel dem Baugesetzbuch oder der Hessischen Gemeindeordnung verbindlich geregelt ist.
3
Die frühzeitige Beteiligung beginnt in der Regel mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (StvV) oder des Magistrats für ein Vorhaben, wenn noch Gestaltungsspielraum für die öffentliche Beteiligung besteht.
4
Ausgenommen sind die Themen und Bereiche, in denen aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Beteiligung der Öffentlichkeit explizit ausgeschlossen ist (z.B. Personalangelegenheiten).
5
Welchen Umfang die Bürgerbeteiligung haben soll und ob ein Beteiligungskonzept aufzustellen ist, wird im Rahmen der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung geklärt.
6
Abhängig von den Projektinhalten werden von der Stadtverwaltung dafür im Entwurf des Beteiligungskonzeptes kooperativ Vorschläge unterbreitet, welche Gruppen der Stadtgesellschaft besonders angesprochen werden sollen. Im Beteiligungsprozess kann dies bei Bedarf erweitert werden.
7
Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet und/oder in einer gedruckten Version über die Leitlinien der Bürgerbeteiligung und die weiteren (rechtlichen)Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung informieren.
8
Den städtischen Gesellschaften der Stadt Offenbach wird empfohlen bei ihren Vorhaben die Leitlinien für informelle Bürgerbeteiligung freiwillig anzuwenden.
9
Bei Großprojekten von privaten Investoren werden diese ebenfalls aufgefordert Bürgerbeteiligung nach den Leitlinien anzuwenden.
Leitsatz 3
Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit betreibt eine Service- und Beratungsstelle zur Förderung und Durchführung von Bürgerbeteiligung.
Grundsätze der Anwendung
Grundsätze der Anwendung
1
Die Service und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung hat die Aufgabe die Offenbacher Leitsätze für Bürgerbeteiligung umzusetzen und mit Leben zu füllen.
2
Die Service und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung ist Anlaufstelle sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Verwaltung und Politik.
3
Die Service und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung konzipiert die Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Leitsätze im Bewusstsein von Stadtgesellschaft, Politik und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung zu verankern. Ziel ist auch, eine breite Nutzung der Beteiligungsmöglichkeiten in den Planungsprozessen zu erreichen.
4
Die Service und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung baut die Dialogplattform „Bürgerbeteiligung in Offenbach“ mit der digitalen Vorhabenliste im Internet der Stadt Offenbach auf, moderiert die Plattform und führt die Vorhabenliste aktuell weiter.
5
Die Service und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung berät die Ämter und Dienststellen bei der Erarbeitung der Beteiligungskonzepte und unterstützt in allen organisatorischen Fragen des Beteiligungsprozesses.
Leitsatz 4
Die Formate der Offenbacher Bürgerbeteiligung berücksichtigen prinzipiell die gesamte Stadtgesellschaft. Die Teile der Stadtgesellschaft, die keinen leichten Zugang zu demokratischen Beteiligungsverfahren finden, werden durch zielgerichtete Informationsangebote und aufsuchende Formate eingebunden. Inklusion und Barrierefreiheit gelten gleichermaßen für alle Beteiligungsprozesse.
Grundsätze der Anwendung
1
Der Begriff Stadtgesellschaft meint eine Kommunikationsgemeinschaft im Sinne der Inklusion, d.h. dass alle in einer Kommune vorhandenen Gruppen und Personen einbezogen werden sollen.
2
Inklusion und Barrierefreiheit sind bei Beteiligungsprozessen der informellen Beteiligung zu berücksichtigen. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie Öffentlichkeitsarbeit, Informationsangebote in verschiedenen Sprachen und in einfacher Sprache werden von der Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung nach und nach erarbeitet und bereitgestellt.
Leitsatz 5
Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens ist eine gemeinsame Empfehlung der im Beteiligungsprozess vertretenen Mitglieder der Stadtgesellschaft und der teilnehmenden Vertreter von Politik und Verwaltung. Der Stadtverordnetenversammlung obliegt als demokratisch gewähltem Gremium die letztendliche Entscheidung.
Grundsätze der Anwendung
1
Der Diskussionsprozess und die Anregungen zum jeweiligen Vorhaben werden von der Moderation des Beteiligungsprozesses zu einer Empfehlung zusammengeführt und der Gruppe der Beteiligten abschließend verfügbar gemacht. Diese Empfehlung aus dem Beteiligungsprozess sollte möglichst im Konsens getragen werden. Die Empfehlung kann aber auch abweichende Voten enthalten.
2
Die Verwaltung bereitet die Empfehlung für die Beschlussfassung der Stadtverordneten auf.
3
Im Beteiligungsprozess wird mit den Menschen gearbeitet, die sich im Prozess einbringen. Dies kann die Entscheidung der gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht ersetzen. Der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung obliegt die letztendliche Entscheidung, wie genau mit der Empfehlung aus dem Beteiligungsprozess umgegangen werden soll. Wenn sie das Votum aus dem Beteiligungsprozess nicht oder nur teilweise übernimmt, begründet sie ihre abweichende Entscheidung.
Leitsatz 6
Die Stadt Offenbach am Main stellt eine Vorhabenliste auf, die Vorhaben mit und ohne Bürgerbeteiligung transparent und aktuell erfasst. Sie wird in einem dialogischen Format auf der Internetseite der Stadt und bei Bedarf in gedruckter Form veröffentlicht.
Grundsätze der Anwendung
1
Die Vorhabenliste der Stadt Offenbach am Main enthält alle Vorhaben, bei denen informelle Bürgerbeteiligung nach diesen Leitsätzen geplant ist oder angeregt werden kann. Sie enthält auch die Vorhaben, bei denen begründet keine Bürgerbeteiligung möglich ist. Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, die Vielfalt ihrer Tätigkeit der Stadtgesellschaft transparent vorzustellen.
2
Die Vorhabenliste erhält eine einfach zu merkende und klare Internet-URL
3
Für jedes Vorhaben legt der jeweilige Fachbereich einen Steckbrief an, der das Vorhaben kurz erläutert, die geplante Beteiligung skizziert und einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin vorstellt.
4
Die Steckbriefe werden mit der Vorlage zum Grundsatzbeschluss den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben.
5
Die Steckbriefe der Vorhabenliste stellen jeweils den aktuellen Stand vor und werden mindestens halbjährlich beziehungsweise anlassbezogen aktualisiert.
6
Abgeschlossene Bürgerbeteiligungsvorhaben werden drei Monate nach Abschluss der Beteiligung archiviert. Dafür wird auf der digitalen Vorhabenliste ein Archiv angelegt, in dem die Vorhaben mindestens 1 Jahr ggf. bis zu ihrer baulichen Realisierung eingesehen werden können.
7
Die Vorhabenliste wird gemeinsam mit dem Bericht zur Bürgerbeteiligung einmal jährlich auch gedruckt in einfacher Form veröffentlicht. Sie wird im Rathaus und in wichtigen öffentlichen Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr ausgelegt.
Leitsatz 7
Bürgerinnen und Bürger können Bürgerbeteiligung anregen. Einmal für Vorhaben, bei denen zunächst keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist oder für ganz neue Vorhaben. Die Entscheidung, ob der Antrag angenommen und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Grundsätze der Anwendung
1
Auf der dialogischen Internetseite der Stadt Offenbach am Main wird die Möglichkeit zur Anregung von Bürgerbeteiligung, das sog. Initiativrecht, eingerichtet. Dort wird ein Formular analog dem Vorhaben-Steckbrief hinterlegt, mit dem Bürgerbeteiligung beantragt werden kann.
2
Bürgerbeteiligung kann auch schriftlich bei der Servicestelle für Bürgerbeteiligung oder per E-Mail beantragt werden.
3
Bürgerbeteiligung beantragen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach am Main, die über 6 Jahre alt sind (Wählbarkeit für das Jugendparlament) und in Offenbach ihren Wohnsitz haben.
4
Für die Einleitung eines Bürgerbeteiligungsprozesses ist die Unterstützung des Vorhabens durch 142 Einwohnerinnen und Einwohner (die doppelte Zahl der Stadtverordneten) erforderlich.
5
Die Servicestelle prüft, ob ein Antrag den oben genannten formalen Anforderungen (Einwohner, Alter, Anzahl Unterstützer) entspricht und stimmt sich mit den Ämtern zur Vorbereitung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ab.
6
Anschließend leitet sie den Antrag mit einem Vorschlag für ein Beteiligungskonzept über den Magistrat an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung.
Leitsatz 8
Für jedes Bürgerbeteiligungsverfahren wird ein Beteiligungskonzept (siehe Leitsatz 2) erarbeitet. Dafür arbeiten die Servicestelle und die am Vorhaben beteiligten Ämter interdisziplinär zusammen. Beteiligungsprozesse werden unparteilich von unabhängigen Personen moderiert.
Grundsätze der Anwendung
1
Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, Anregungen aufzunehmen und eine Empfehlung für das Vorhaben zu erarbeiten. Der Entwurf des Beteiligungskonzeptes im Rahmen der Projektkonzeption klärt Umfang, Fragestellung, Beteiligte und ggf. besondere Zielgruppen des geplanten Partizipationsprozesses. Er enthält Aussagen darüber,
- welches die zu beteiligenden Fachbereiche sind und wer die Federführung im Beteiligungsprozess hat,
- welches Maß/ welche Stufe der Beteiligung möglich ist: Information, Konsultation, Kooperation
- wer ggf. besonders aktiv in die Beteiligung einzubeziehende Gruppen sind
- welche Beteiligungsformate vorgesehen sind und
- wie der grobe Zeitplan aussieht.
- das Budget für Bürgerbeteiligung
- der dem Projekt zuzuordnende Personaleinsatz im Fachbereich
2
Das Beteiligungskonzept wird gemeinsam von den Fachbereichen mit der Servicestelle erarbeitet. Die Durchführung der Bürgerbeteiligung liegt bei den Fachbereichen, die dabei von der Servicestelle unterstützt werden.
3
Zur Sicherung der Qualität der Bürgerbeteiligung werden die Beteiligungsprozesse von einer unabhängigen Moderation durchgeführt. Dabei kann es sich um externe Dienstleister handeln oder um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung die eigens in Moderation ausgebildet sind (Moderatorenpool). Wichtig ist dabei, dass die Moderatoren selbst keine inhaltlichen Interessen im Projekt haben.
4
Nach Abschluss des Prozesses wird über die Ergebnisse des Prozesses und über die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung auf der digitalen Vorhabenliste auf der Internetseite der Stadt Offenbach berichtet.
Leitsatz 9
Um Wissen und Kompetenz im Feld der Bürgerbeteiligung weiter zu entwickeln, werden entsprechende Fortbildungen in das Angebot der Stadtverwaltung aufgenommen. Für die Stadtgesellschaft und für die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gremien werden ebenfalls Angebote zur Fortbildung in Bürgerbeteiligung gemacht.
Grundsätze der Anwendung
1
Die Service und Beratungsstelle Bürgerbeteiligung entwickelt ggf. in Kooperation mit anderen Ämtern, bei denen viel Erfahrung mit Beteiligung vorliegt, Fortbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und für die Auszubildenden. Sie führt diese auch selbst durch.
2
Für Fortbildungsangebote für die Stadtgesellschaft soll zuerst die Kooperation mit dem Bildungsträger der Stadt, der Offenbacher Volkshochschule gesucht werden.
3
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse sollen Informationsveranstaltungen zu den Leitsätzen für Bürgerbeteiligung angeboten werden.
Leitsatz 10
Struktur, Konzept und Umsetzung der Beteiligungsprozesse werden regelmäßig von unabhängiger Seite überprüft.
Grundsätze der Anwendung
1
Bürgerbeteiligungsprozesse sollen fortlaufend bewertet werden, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Lerneffekte bei allen Beteiligten zu ermöglichen.
2
Die Bewertung soll Informationen liefern,
- wer mit dem Beteiligungsprozess erreicht wurde (z.B. Alter, Geschlecht, Bildungstand, Migrationshintergrund) und wer nicht,
- ob vorformulierte und eventuell hinzugekommene Ziele des Beteiligungsprozesses erreicht wurden
3
Die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung entwickelt ein geeignetes standardisiertes Verfahren, das zur Beurteilung aller Beteiligungsprozesse angewendet wird. Es umfasst unter anderem
- Ausgabe von standardisierten Feedback-Bögen im Verlauf und am Ende der Prozesse
- Online-Rückmeldung, ob es sich aus der Sicht der Beteiligten um einen erfolgreichen Bürgerbeteiligungsprozess gehandelt hat.
4
Die Ergebnisse der Bewertungen werden auf der Internetseite Bürgerbeteiligung der Stadt Offenbach veröffentlicht und auch den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Politik zur Verfügung gestellt.
5.
In regelmäßigen Abständen wird die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft, der politischen Gremien der Stadt und der Verwaltung zu einem gemeinsamen Workshop oder einem Runden Tisch einladen. Dort sollen die Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung aus den unterschiedlichen Perspektiven diskutiert werden und Anregungen zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und der Leitlinien gesammelt werden.