Stadtverordnete stimmen neuen Regeln für Wahlplakate der Parteien zu
23.06.2023
Den Stadtverordneten hat der Magistrat eine geänderte Richtlinie für die Wahlwerbung der Parteien vorgelegt. Auslöser für die Überarbeitung der Richtlinie war ein Stadtverordnetenbeschluss. Die Stadtverordneten haben der neuen Richtlinie am 22. Juni 2023 zugestimmt.
Wahlplakate dürfen in Zukunft grundsätzlich nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Brückengeländern, Geländern der S-Bahnhöfe sowie Drahtgeflechte zwischen Fahrbahnen oder Fahrspuren aufgehängt werden. Wo Dreieckständer mit Wahlwerbung aufgestellt werden, muss der restliche Gehweg noch in einer Breite von 1,50 Metern frei bleiben. Analog zur Fahrbahn muss auch an Radwegen ein Abstand von 30 Zentimetern eingehalten werden.
Mit dieser Regel sollen insgesamt weniger Plakate aufgehängt werden können ohne eine nicht zu kontrollierende Gesamtmenge zu definieren. Dafür wurde wunschgemäß Wahlwerbung ab Samstag 8 Uhr schon 43 Tage vor der Wahl zugelassen. Die Zahl der zulässigen großen Plakatflächen sind zusätzlich geringfügig erhöht worden.
Hängeplakate sind nach der neuen Richtlinie nicht mehr vorgesehen. Pro Mast dürfen maximal zwei Plakate in Sandwich-Technik übereinander aufgehängt werden und müssen von unterschiedlichen Parteien stammen. Ausnahmen gibt es bei mehreren parallel ablaufenden Wahlen. Die Unterkante der Plakate muss mindestens 2,40 Meter vom Boden entfernt sein.
Betont wird in der neuen Richtlinie, dass alle Wahlwerbung spätestens drei Tage nach der Wahl ohne Rückstände, Beschädigung oder Verschmutzung der Masten entfernt werden muss.
Die "Richtlinien über Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien" finden sich im städtischen Internetauftritt unter "Satzungen und Verordnungen" unter dem Punkt "Sicherheits- und Ordnungsverwaltung".