Offenbach bekennt sich zum Ausländerbeirat
26.05.2020 – Die Landesregierung hat die Neuregelung der Vertretung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger beschlossen. Doch Offenbach bleibt beim bewährten Konzept des Ausländerbeirats.
Das Land Hessen hat eine Neuregelung der Vertreter ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung in Offenbach bleibt jedoch beim bewährten Beirats-Konzept.
Die Beteiligung an den Wahlen zum Ausländerbeirat (ALB) seien seit geraumer Zeit niedrig gewesen, stellte die Landesregierung fest. Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, hat die Landesregierung nun eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung in Kraft gesetzt, nach der der Wahltermin zum Ausländerbeirat mit dem der Kommunalwahlen zusammengelegt wird. Hierfür wird die derzeitige Legislaturperiode der Ausländerbeiräte voraussichtlich bis März 2021 verlängert.
ALB darf künftig Anträge einbringen
Auch eine Stärkung der Position des ALB ist verankert, nach der Gesetzesnovelle darf dieser künftig selbst Anträge an die Gemeindevertretung stellen, wenn es um wichtige Angelegenheiten, die ausländische Einwohner und Einwohnerinnen betreffen, geht. Damit erweitert das Land Hessen die bisher nur auf die Beratung der Kommunalpolitik beschränkte Aufgabe des Ausländerbeirats.
„Wir werden mehr Gehör für die Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger erreichen“, freut sich Abdelkader Rafoud, der Vorsitzende des Ausländerbeirats in Offenbach, über das neue Antragsrecht.
„Integrations-Kommission“ statt ALB?
Neben diesen beiden Stärkungen der Position des Ausländerbeirats hat die Landesregierung auch beschlossen, Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern künftig eine Alternative zur verpflichtenden Einrichtung eines Ausländerbeirats einzuräumen.
So können Kommunen künftig eine „Integrations-Kommission“ einsetzen, § 89 HGO, die die Tätigkeiten des Ausländerbeirats übernehmen kann. Dieses Wahlrecht entfällt aber zugunsten der Kommission, wenn im Vorfeld einer gemeindlichen Ausländerbeiratswahl keine Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Mitglieder einer solchen Kommission würden nicht mehr gewählt, sondern ernannt werden.
„Für Kommunen ohne einen Ausländerbeirat ist die Verpflichtung zur Gründung einer „Integrations-Kommission“ sicher ein guter Schritt, aber wir in Offenbach haben einen etablierten Ausländerbeirat“, erklärt Rafoud. „Gerade hier ist die Arbeit des ALB auch so wichtig, denn Offenbach ist deutschlandweit die Stadt mit dem höchsten Migrantenanteil in der Bevölkerung.“ Darum hat der amtierende Vorsitzende des Gremiums früh das Gespräch mit dem Magistrat gesucht. An dessen schneller und fruchtbarer Reaktion zeigte sich, wie sehr die Arbeit des Ausländerbeirats in Offenbach geschätzt wird.
Offenbach bleibt dem ALB treu
Der Ausländerbeirat arbeitet seit 1985 erfolgreich in Offenbach. Diese besonders lange Tradition würdigt auch die Magistratsvorlage, die der Tätigkeit des Gremiums den Rücken stärkt. „Diese Tradition und die gewachsenen Strukturen sollen weiter gepflegt werden, denn Beteiligungsmöglichkeiten der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der Kommunalpolitik sind gerade in einer Stadt wie Offenbach von großer Bedeutung. Die Stadt arbeitet mit diesem Gremium seit vielen Jahren gut und vertrauensvoll zusammen und schätzt die Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats, die mit großem Engagement erfolgt. Es gibt daher in Offenbach keinen Grund, eine alternative Form der Wahrnehmung der Interessen der ausländischen Bevölkerung der Stadt zu wählen.“
Die Stadtverordnetenversammlung folgte dieser Sichtweise am 5.2.2020 und beschloss mit großer Mehrheit die Fortführung der „guten Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Ausländerbeirat“ mehrheitlich. Damit war Offenbach die erste Stadt in Hessen, die sich zum Bestand des Ausländerbeirats eindeutig bekannt hat. Rafoud ist glücklich über den Beschluss und verspricht, auch künftig alles zu tun, um die Arbeit des Ausländerbeirats erfolgreich zu halten.